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<strong>vorhaben</strong>bezogener Bebauungsplan VBB-Wj 18 "Nördlich der Karl-Liebknecht-Straße"
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vorhabenbezogener Bebauungsplan VBB-Wj 18 "Nördlich der Karl-Liebknecht-Straße"

Angesichts des steigenden Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum für viele Bevölkerungsgruppen wird es notwendig, weitere Wohnbauflächen auszuweisen und neue Wohnungen zu bauen, um die Wohnungsmarktsituation zu entspannen. Diese Wohnungen sollen insbesondere auch für Haushalte mit mittleren und unteren Einkommen zur Verfügung gestellt werden.

Die Wohnungsgenossenschaft "Carl Zeiss" eG entwickelt das neue Wohngebiet "Erlenhöfe" als vorhabenträgerin.

Weitere Informationen zum vorhaben

Das Plangebiet bietet die Voraussetzungen für eine maßvolle Entwicklung, um u.a. den Bedarf an zusätzlich notwendigem staatlich geförderten und preiswerten Wohnraum in der Stadt Jena abzudecken (Bedarf einkommensschwacher Bevölkerungsgruppen, Reduzierung der Belegungsbindungen für Sozialwohnungen durch Fristablauf, etc.).

Mit dem Bebauungsplanverfahren werden Baurechte geschaffen und die geordnete städtebauliche Entwicklung gesteuert. Der Bebauungsplan bildet die Grundlage für die Erschließung des Geländes und gibt einen städtebaulichen Rahmen vor. Angestrebt wird eine kompakte Bauweise, durch welche sowohl die Potenziale des verkehrsgünstig gelegenen Standortes als auch die erforderliche Infrastruktur effektiv genutzt werden und damit ein gewichtiger Beitrag zur Behebung des Mangels an preiswerten Wohnungen in Jena geleistet wird.

Letzter Beschluss zum vorhaben

  • Beschlussvorlage 20/0714-BV - Beschluss des Stadtrates vom 25.02.2021 "Feststellungsbeschluss zum Entwurf der FNP-Änderung Nr. 8 für den Bereich "Nördlich der Karl-Liebknecht-Straße""
  • Beschlussvorlage 20/0708-BV - Beschluss des Stadtrates vom 25.02.2021 "Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-Wj 18 "Nördlich der Karl-Liebknecht-Straße""
  • Beschlussvorlage 20/0707-BV - Beschluss des Stadtrates vom 25.02.2021 "Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-Wj 18 "Nördlich der Karl-Liebknecht-Straße""
  • Beschlussvorlage 20/0706-BV - Beschluss des Stadtrates vom 25.02.2021 "Abwägungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-Wj 18 "Nördlich der Karl-Liebknecht-Straße""
  • Beschlussvorlage 20/0687-BV - Beschluss des Stadtrates vom 25.02.2021 "Abwägungsbeschluss zum Entwurf der FNP-Änderung Nr. 8 für den Bereich "Nördlich der Karl-Liebknecht-Straße""
  • Beschlussvorlage 20/0413-BV - Beschluss des Stadtrates vom 15.07.2020 "Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VbB-Wj 18 "Nördlich der Karl-Liebknecht-Straße""
  • Beschlussvorlage 20/0406-BV - Beschluss des Stadtrates vom 15.07.2020 "Einleitungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf der FNP-Änderung Nr. 8 für den Bereich "Nördlich der Karl-Liebknecht-Straße""
  • Beschlussvorlage 18/1846-BV - Beschluss des Stadtrates vom 14.06.2018 "Ausschreibungsprämissen für das Grundstück "Nördlich der Karl-Liebknecht-Straße""
  • Beschlussvorlage 16/0775-BV - Beschluss des Stadtrates vom 23.03.2016 "Einleitungsbeschluss für den Bebauungsplan B-Wj 18 "Nördlich der Karl-Liebknecht-Straße" und Einleitung einer Teiländerung des Flächennutzungsplans"

Aktueller Bearbeitungsstand

In seiner Sitzung am 25.02.2021 hat der Stadtrat einstimmig die Abwägungen, die Satzung und den Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan beschlossen. Darüber hinaus wurde der Feststellungbeschluss zur Änderung des FNP gefasst.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Die Satzung wurde am 19.08.2021 öffentlich im Amtsblatt Nr. 33/21 öffentlich bekannt gemacht und ist damit rechtskräftig. Weitere Informationen zum vorhaben sind für alle Interessierten auf der Internetseite der Wohnungsgenossenschaft „Carl Zeiss“ eG zum neuen Wohnquartier „Erlenhöfe Jena“ zusammengefasst.

Kosten soweit bezifferbar

ca. 60.000 € für das externe Planungsbüro und notwendige Gutachten

Betroffenes Gebiet

Wenigenjena

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Bauen / Wohnen
Stadtentwicklung / Stadtplanung

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgte im Zuge des Planverfahrens gem. BauGB.

Informell: Nein.
Es gab keine Gründe, die eine über das formelle Verfahren gem. BauGB hinausgehende Beteiligung der Öffentlichkeit erfordert hätten.

Aktualisierungsdatum

01.09.2021

Versionsnummer

5.0

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