Trinkwasser - Beratung & Überwachung
Das Gesundheitsamt berät Sie kostenlos zu Auffälligkeiten im Trinkwasser (Geruch, Geschmack, Farbe), sowie bei Fragen zur Überwachung der Trinkwasserinstallation.
Ablauf/Fristen
Anzeigepflicht nach § 13 TrinkwV Absatz 1 - 3
- bei Errichtung einer Wasserversorgungsanlage spätestens vier Wochen im Voraus
- bei erstmaliger Inbetriebnahme oder der Wiederinbetriebnahme einer Wasserversorgungsanlage spätestens vier Wochen im Voraus sowie bei Stilllegung einer Wasserversorgungsanlage oder von Teilen von ihr innerhalb von drei Tagen
- bei baulichen und betriebstechnischen Veränderung an trinkwasserführenden Teilen einer Wasserversorgungsanlage, die auf die Beschaffenheit des Trinkwassers wesentliche Auswirkungen haben kann, spätestens vier Wochen im Voraus
- bei Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts an einer Wasserversorgungsanlage auf eine andere Person spätestens vier Wochen im Voraus
- bei Errichtung oder Inbetriebnahme einer Wasserversorgungsanlage sowie der voraussichtlichen Dauer des Betriebes so früh wie möglich
Anzeigepflicht nach § 13 Trinkw Absatz 4
- Anlagen, die zur Entnahme oder Abgabe von Wasser bestimmt sind, das keine Trinkwasserqualität hat, und die im Haushalt zusätzlich zu den Wasserversorgungsanlagen nach § 3 Nummer 2 installiert sind (Brunnen, Regenwasseranlagen)
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
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Montag | 08:00 – 11:30 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 11:30 Uhr |
Mittwoch | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 08:00 – 11:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 11:30 Uhr |
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen persönlichen Beratungstermin.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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Prüfung einer Wasserversorgungsanlage |
nach Aufwand |
Entnahme einer Wasserprobe |
10,00 € |
Ermittlung der Temperatur |
3,00 € |
Ermittlung des pH-Wertes |
10,00 € |
Ermittlung von freiem Chlor |
5,00 € |
Ermittlung von gebundenen Chlor |
5,00 € |
Ermittlung der Leitfähigkeit |
3,00 € |
Ermittlung des Geruchs |
3,00 € |
Ermittlung der Klarheit |
3,00 € |
Ermittlung der Färbung |
3,00 € |
Amtliche Freigabebescheinigung für eine Trinkwasserleitung nach Bauarbeiten am Trinkwassernetz |
25,00 € |
Rechtsgrundlagen
- Infektionsschutzgesetz
- Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
- VO über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
- UBA Empfehlungen
- DVGW - Arbeitsblätter
- DIN
- VDI-Richtlinie 6023
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Herr Fiedler | Gesundheitsaufseher Team Hygiene und Umweltmedizin |
E-Mail: fiedlers@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3293 Fax: 0049 3641 49-3127 Raum: 00_12 |
Frau Karin Jäckel | Gesundheitsaufseherin Team Hygiene |
E-Mail: karin.jaeckel@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3168 Fax: 0049 3641 49-3285 Raum: 00_12 |