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Bebauungsplan B-J 42 "Gewerbegebiet An der Saalbahn"
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Bebauungsplan B-J 42 "Gewerbegebiet An der Saalbahn"

Das durch den Stadtrat 2013 beschlossene Konzept "Arbeits- und Gewerbeflächenentwicklung Jena 2025" sieht für die aufgelassenen ehemaligen Bahnflächen nördlich des Saalbahnhofs eine künftige Nutzung für Gewerbe und Handwerk vor.

Während der Erarbeitung des Vorentwurfs wurde deutlich, dass sowohl der Geltungsbereich als auch die Planungsziele anzupassen sind. Des weiteren war es aus planerischen Gründen notwendig, den Bebauungsplan umzubenennen (vorher BJ 39 "Nördlicher Sitzweidenweg").

Weitere Informationen zum Vorhaben

Mit der Planaufstellung werden vordringlich folgende Planungsziele verfolgt:

  • Schaffung von Baurecht für ein Gewerbegebiet;
  • Sicherung der öffentlichen Durchwegung (Rad- und Gehwege);
  • Ausweisung von öffentlichen Grünflächen;
  • Erhalt der bahntrassenbegleitenden gewachsenen Großgrünstrukturen im nördlichen Abschnitt des Geltungsbereichs;
  • Ausweisung von Flächen für den Artenschutz im nördlichen Abschnitt des Geltungsbereichs;
  • Sicherung der notwendigen Erschließung

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage 22/1405-BV - Beschluss des Stadtrates vom 14.07.2022 "Anpassungsbeschluss Bebauungsplan B-J 39 "Nördlicher Spitzweidenweg""
  • Beschlussvorlage 16/1016-BV - Beschluss des Stadtrates vom 22.11.2016 "Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens B-J 39 "Nördlicher Spitzweidenweg""

Aktueller Bearbeitungsstand

Im Zuge der Erarbeitung des Vorentwurfs zeigte sich, dass sowohl eine Reduzierung des Geltungsbereich als auch eine Anpassung des Planungsziele notwendig sind. Diese Anpassungen hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 14.07.2022 beschlossen. Damit kann der Vorentwurf entsprechend überarbeitet werden.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Der Vorentwurf wird die Grundlage für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sein und voraussichtlich im I. Quartal 2025 vorliegen. Nach der Prüfung der eingegangengenen Hinweise und Anregungen erfolgt die Erarbeitung des Planentwurfs.

Kosten soweit bezifferbar

ca. 45.000 €

Betroffenes Gebiet

Jena-Nord

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Mobilität / Verkehr
Stadtentwicklung / Stadtplanung
Wirtschaft / Arbeit

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgt im Zuge des Planverfahrens gem. BauGB.

Informell: Nein.
Derzeit sind keine Gründe erkennbar, die eine über das gesetzliche Maß hinausgehende Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern.

Aktualisierungsdatum

14.08.2024

Versionsnummer

1.3

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