#5669-2021

Beschreibung des Mangels

Fahrzeuge behindern auch von der anderen Seite die Sicht für die Kinder die vom Grießparkplatz zur schule gebracht werden. Halteverbot sollte mind 5m vor den Treppenstufen beginnen.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straßenschild
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.934335241793, 11.5964448452

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Eine Veränderung der Parkregelung ist vorerst nicht vorgesehen.

 

Team Verkehrsorganisation

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #5771-2021, die neue ID ist: #5669-2021.

Kommentare

Dieser Bereich ist die Einmündung eines Fußweges, der sehr stark von Kindern im Grundschulalter frequentiert wird.
Der Bereich sollte also für ausreichende Sicht freigehalten werden. auf dem Foto ist durch das Fahrzeug sogar die Beschilderung Fußweg und Halteverbot von der Strasse aus NICHT sichtbar. (Das Foto ist vom anderen Straßenrand aus gemacht worden).
Fahrzeuge auf der Straße können querende Kinder viel zu spät erkennen und Kinder, die hier die Straße queren müssen, um zum Eingang der schule zu gelangen, können Fahrzeuge erst erkennen, wenn sie bereits auf der Fahrbahn stehen.
Dieser Bereich sollte in größerem Abstand freigehalten werden. Am Besten wäre eine Versetzung des Halteverbotes um einige Meter oder die Setzung von Pollern um das Abstellen auf dem Grünstreifen (der hier immer wieder als Seitenstreifen interpretiert wird) zu verhindern.

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