Pfandleihergewerbe beantragen
Wenn Sie in Jena als Pfandleiher oder Pfandvermittler tätig werden wollen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- vollständig ausgefüllter Antrag -> Formulare
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister -> Beantragung bei Erlaubnisantrag
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde -> Beantragung im bürgerservice
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
- Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
- Anzeige über die genutzten Räume (§ 2 Pfandleiherverordnung)
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 11:30 Uhr |
Hinweis
Wir bitten dringend um eine Terminabsprache! Nur so können wir die Anwesenheit des Mitarbeiters oder eines Stellvertreters gewährleisten. Wenden Sie sich hierfür telefonisch oder per E-Mail an die angegebenen Ansprechpartner.
Gebühren
Leistungen | Gebühren |
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Gewerbe-Anmeldung | 25 € |
Erteilung der Erlaubnis | 50 € bis 1.000 € (einzelfallabhängig, nach Verwaltungsaufwand) |
Auszug Gewerbezentralregister | 13 € |
Führungszeugnis | 13 € |
Die Zahlung ist in bar oder mit EC-Karte möglich.
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Moll | Sachbearbeiterin Gewerbeangelegenheiten Makler, Baubetreuer, Bauherren, Finanzdienstleistungen, Bewachungsgewerbe, Versicherungen, Transportgewerbe, Versteigerer, Pfandleiher, Arbeitnehmerüberlassung und -vermittlung, Ingenieurbüros, Unternehmensberater Team Gewerbe |
E-Mail: gewerbe@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2163 Raum: 01.01_06 |