Einführung des Deutschland-Tickets
Zum neuen Schuljahr 2023/2024 ergeben sich für die Schülerinnen und Schüler, die einen Fahrausweis (Chipkarte) über die Schulverwaltung Jena erhalten, wichtige Änderungen. So erweitert sich mit der Einführung des "Deutschland-Tickets" das Leistungsportfolio deutlich, da die Chipkarte nunmehr nicht nur in Jena sondern deutschlandweit entsprechend der Regelungen für das o.g. Ticket genutzt werden kann.
Alle Antragsteller, deren Antrag fristgereicht bis 22.05.2023 bei der Schulverwaltung Jena eingereicht wurde, erhalten entsprechende Bescheide, die den genauen Ablauf der Umstellung beschreiben. Die Befristung gilt vorerst bis 31.12.2023, da ggf. zum 01.01.2024 Tarifanpassungen des "Deutschland-Tickets" erfolgen.
Im Einzelnen bedeutet dies:
- Für Inhaber eines Jenabonus gilt die Chipkarte bei fristgerechter Antragstellung zum ersten Sommerferientag (08.07.2023) als "Deutschland-Ticket". Hierfür ist nach Erhalt des Bewilligungsbescheides die Verwaltungsgebühr zu überweisen und die Chipkarte im Servicecenter des Jenaer Nahverkehrs zur Aktivierung vorzulegen (weitere Informationen im Bescheid).
- Für Inhaber eines Fahrausweises im Rahmen der gesetzlichen Leistungen gilt die Chipkarte bei fristgerechter Antragstellung zum ersten Schultag (21.08.2023) als "Deutschland-Ticket". Auch hier ist nach Erhalt des Bewilligungsbescheides die Chipkarte im Servicecenter des Jenaer Nahverkehrs zur Aktivierung vorzulegen (weitere Informationen im Bescheid).
Bitte beachten Sie, dass bei Nutzung des "Deutschland-Tickets" gemäß der Tarifbestimmungen zwingend ein amtliches Lichtbilddokument mitzuführen ist. Ein Schülerausweis ist als Nachweis nicht ausreichend.
Eltern, die nach dem Schuljahr eine Erstattung für Ihr Kind erhalten (gesetzliche Leistungen oder Wahlschulleistungen) können auch das "Deutschland-Ticket" mit den entsprechenden Zahlungsnachweisen abrechnen.