KFZ dürfen monatelang ungenutzt im öffentlichen Raum herumstehen, solange der TÜV gültig ist. Warum wird es jetzt offenbar Sitte, dass in Jena via mängelmelder jedes Fahrrad mit der bloßen Behauptung monatelanger Standzeit zum Abschuss freigegeben werden kann?
Wie erfolgt von Seiten der Stadt die Halterermittlung und welche Prüffristen werden dabei vor der Entsorgung eingehalten?
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