Wahlhelfer*in-Informationen
Am 01.09.2024 wird der Thüringer Landtag neu gewählt. Wahlhelfende finden unter Downloads Schulungsmaterialien für die anstehenden Wahlen.
Die Stadt Jena sucht Einwohnerinnen und Einwohner mit der Bereitschaft, bei der Wahl als Wahlhelfende in einem Wahllokal mitzuarbeiten. Ihre Bereitschaft können Sie über das Online-Formular erklären.
Details
Zirka 1100 Wahlhelfende gesucht
Die Wahlbehörde der Stadtverwaltung lädt Sie ein, sich für die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer*in zur Verfügung zu stellen. Wer ein solches Wahlehrenamt übernehmen möchte, sollte selbst wahlberechtigt sein. Das heißt, man muss für die Landtagswahl 18 Jahre alt sein. Der Hauptwohnsitz sollte in Jena sein. Menschen, die bei der Wahl kandidieren, dürfen nicht als Wahlhelfer*in im Einsatz sein.
Bereitschaft erklären
Auf dieser Seite können Sie Ihre Bereitschaft für die Mitarbeit als Wahlhelfer*in erklären. Für Ihre Meldung können Sie die "Bereitschaftserklärung für die Mitarbeit im Wahlvorstand" online ausfüllen und direkt abschicken (empfohlen). Alternativ können Sie das Formular (siehe Downloads) ausfüllen und per E-Mail an wahlhelfende@jena.de oder per Post an
Wahlbehörde
Stadtverwaltung Jena
Am Anger 15
07743 Jena
schicken.
Ihre Wünsche werden wir bei der Einsatzplanung soweit wie möglich berücksichtigen.
Ablauf am Wahltag
In den Urnen-Wahllokalen in den Stadtteilen beginnt die Tätigkeit am Wahlsonntag um 07:15 Uhr. Die Wahllokale öffnen um 08:00 Uhr und schließen um 18:00 Uhr. Jeder Wahlvorstand besteht in der Regel aus 6 bis 9 Personen. Während der Wahlzeit müssen die Wahlhelfenden nicht alle durchgängig anwesend sein. In der Regel teilen bereits vorab die Wahlvorsteher*innen ihre Teams in eine Vormittags- und eine Nachmittagsgruppe ein. Ab 18:00 Uhr kommen alle Mitglieder des Wahlvorstandes zur gemeinsamen Ergebnisermittlung zusammen.
In den Briefwahllokalen im Briefwahlzentrum kommen die Wahlhelfenden um 14:15 Uhr zusammen und prüfen zunächst die Korrektheit der Wahlscheine der eingegangenen Wahlbriefe. Ab 18:00 Uhr beginnt auch hier die Ergebnisermittlung.
Bitte rechnen Sie mit einem Ende der Ergebnisfeststellung im Urnen-Wahllokal bis gegen 22:00 Uhr, im Briefwahllokal bis gegen 23:00 Uhr.
Wahlhelfer*innen erhalten Erfrischungsgeld
Wahlhelfer*innen erhalten für als Entschädigung für ihren Einsatz ein Erfrischungsgeld. Die Höhe des Erfrischungsgeldes für die Landtagswahl können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.
Funktion |
Wahltag |
---|---|
Wahlvorsteher*in |
90 € |
Schriftführer*in |
90 € |
stellvertretende/r Wahlvorsteher*in (nur Urnen-Wahllokal) |
70 € |
stellvertretende/r Schriftführer*in (nur Urnen-Wahllokal) |
70 € |
Beisitzer*in |
60 € |
Anfragen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wahlbehörde stehen für Anfragen zur Verfügung.
Ablauf/Fristen
Ernennung, Einweisung, Schulung
Etwa 4 Wochen vor dem Wahltag erhalten alle Wahlhelfenden ein Berufungsschreiben, das auch weitergehende Informationen enthält. Sie werden dann am Wahlsonntag vor Ort in ihre Tätigkeit eingewiesen.
In den zwei Wochen vor der Wahl sollten Wahlvorsteher*innen, Schriftführer*innen und deren Stellvertreter*innen an einer Schulung (in Präsenz oder online) teilnehmen. Beisitzer*innen sind ebenfalls herzlich willkommen. Die möglichen termine zur Schulung werden mit dem Berufungsschreiben mitgeteilt.
Schulungsunterlagen können Sie ab ca. 3 Wochen vor dem Wahltag auf dieser Seite unter Downloads herunterladen.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
---|---|
Montag | 09:00 – 15:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 – 15:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 15:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr |
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Wahlhelfermanagement |
Wahlbehörde |
E-Mail: wahlhelfende@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4455 Fax: 0049 3641 49-2020 |