#12113-2023

Beschreibung des Mangels

Nichtbeachtung der Fußgängerzone Kirchplatz Saalstraße.

Zu nahezu keinem Zeitpunkt wird die beschriebene Fußgängerzone ausschließlich als Fußgängerzone genutzt. Gerade in den Morgenstunden, wenn viele Kinder mit Fahrrädern diese Passage in die Innenstadt überqueren, nehmen die betreffenden PKW-Verkehrsteilnehmer die Fußgängerzone nicht ernst. Es kommt fast täglich zu der Situation, dass Kinder (Fahrrad-Fahranfänger) am Berg in der Saalstraße vom Fahrrad absteigen müssen und am Berg nicht mehr anfahren können.
Eine Fußgängerzone, die derart ignoriert wird, kann entweder abgeschafft werden oder es müssen Maßnahmen wie beispielsweise verstärkte Kontrollen durchgesetzt werden.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Verkehrsüberwachung
Geokoordinaten
50.928769779291, 11.588781774044

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Sehr geehrter Melder,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Die Information wurden an den Außendienst der Verkehrsüberwachung weitergeleitet, wird vor Ort geprüft und ggf. alle notwendigen Maßnahme eingeleitet.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Verkehrsüberwachung

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #12226-2023, die neue ID ist: #12113-2023.

Kommentare

Nach Straßenverkehrsordnung haben Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr zwangsweise auf dem Gehweg zu fahren (so denn ein solcher vorhanden und nutzbar ist).
Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen auf dem Gehweg fahren - müssen es aber nicht.
In jedem Falle darf ein solches Gehweg-Radel-Kind von einer Aufsichtsperson begleitet werden. Auf dem Gehweg!

Das hat zur Folge, dass auf Gehwegen durchaus erwachsene Radfahrer völlig legal radeln: wenn sie ein Kind im entsprechenden Alter begleiten.

Zur Frage, ob eine Fußgängerzone nun mit dem Gehweg aus dem §2 StVO (siehe oben) gleichzusetzen ist, gibt es sehr wohl die Auslegung: Fußgängerzone entspricht dem Gehweg, ist diesem in der Tat gleichzusetzen.

Mit dem Ansatz dürfen Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr + ggfs. Begleitpersonen völlig legal und unabhängig von zeitlich eingeschränkten Freigaben in und durch Fußgängerzonen radeln.

<p>Bitte beachten Sie, dass der mängelmelder nicht als Medium für Diskussionen dient. Wir behalten uns vor, entsprechende Kommentare zu entfernen.</p>

<p>Ihr mängelmelder-Team</p>

Steht dort nicht sowieso ein "Radfahrer frei"- Schild- was die ganze obige Diskussion obsolet machen würde... oder ist das geändert worden?

Ich weiß jetzt nicht ob es dort Radfahrer Schild gibt, aber in einer Fußgänger zone verpflichtet das Schild Fahrradfahrer frei, die Fahrradfahrer dazu in Schrittgeschwindigkeit zu fahren!

Der mängelmelder spricht von PKW (und unterstreicht dies durch sein Foto), welche die Fußgängerzone (egal ob ohne oder mit freigegebenem Fahrradverkehr) widerrechtlich nutzen.

Ihr Kommentar wurde entfernt, weil er keinen sachdienlichen Hinweis zu dem Mangel enthält. Bitte erstellen Sie bei Bedarf einen separaten Mangel.

Ihr mängelmelder-Team

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