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Der Satz der Antwort von Verkehrsüberwachung macht mich nachdenklich:
"Wohnmobile dürfen in der Regel grundsätzlich unbegrenzt lange auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden, solange sie zugelassen sind. Wohnmobile können für die Dauer von zwei Wochen abgestellt werden und müssen dann bewegt werden."

Es ist wohl gemeint daß für Wohnanhänger die Zwei-Wochen-Regel gilt. Als Tip für die Verkehrsbehörde: Einfach mal abends vorbeischauen ob da illegales Campieren stattfindet.

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