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VBB-Wj 20 „Erweiterung Wohnen nördlich der Karl-Liebknecht-Straße“ - Entwurf

Veröffentlichung im Internet entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Jena hat am 27.11.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VBB-Wj 20 „Erweiterung Wohnen nördlich der Karl-Liebknecht-Straße“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

unmaßstäbliche Abbildung mit Geltungsbereich des vorhabenenbezogenen Bebauungsplanes
unmaßstäbliche Abbildung mit Geltungsbereich des vorhabenenbezogenen Bebauungsplanes

Entwurf veröffentlicht

Der vom Stadtrat am 27.11.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VBB-Wj 20 „Erweiterung Wohnen nördlich der Karl-Liebknecht-Straße“ –  bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen, dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C) sowie der Begründung und dem Umweltbericht – wird in der Zeit vom 06.01. bis einschließlich 04.02.2025 veröffentlicht.

Einsichtnahme

Ergänzend sind die benannten Planunterlagen vom 06.01. bis einschließlich 04.02.2025 im Verwaltungsgebäude Am Anger 26, 2. Etage, zu folgenden Öffnungszeiten einsehbar:

  • Montag: 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Eine Terminvereinbarung zur Erörterung des Entwurfs kann über die Telefonnummer des Sekretariats des Fachdienstes Stadtplanung unter 0049 3641 49-5202 oder per E-Mail über fd-stadtplanung@jena.de erfolgen.

Im Veröffentlichungszeitraum besteht bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist am 04.02.2025 die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Planung an die Stadtverwaltung elektronisch per E-Mail an fd-stadtplanung@jena.de zu senden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen bis zum 04.02.2025 (Datum des Poststempels) auch schriftlich gesandt werden an:

Stadtverwaltung Jena
Postfach 100 338
07703 Jena

Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden folgende Fachgutachten, sonstige umweltrelevante Fachbeiträge sowie bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen bzw. Äußerungen veröffentlicht:

  • Begründung zum Bebauungsplan mit Aussagen zum Plangebiet, zum Planungskonzept und zu den Auswirkungen der Planung
  • Umweltbericht mit Maßnahmenblättern für die grünordnerischen Maßnahmen, Aussagen zum Bestand an Schutzgütern und zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter
  • Geotechnische Baugrunduntersuchungen mit Aussagen zu durchgeführten Untersuchungen, zur Baugrundsituation sowie Gründungsberatung und Handlungsempfehlungen
  • Fachgutachten Mikroklima mit Aussagen zu Klimawandel, Kaltluftdynamik
  • Regenentwässerungskonzept mit Aussagen zu Regenmengen, Entwässerungselementen, Überflutungsbetrachtung
  • Schalltechnische Untersuchung mit Untersuchungen und Prognosen zum Gewerbe- und Verkehrslärm sowie zu Schallschutzmaßnahmen
  • Verkehrsuntersuchung mit Aussagen zur Entwicklung des Verkehrsaufkommens, zu den Belastungen des umliegenden Verkehrsraums und zu Kennzahlen für die lärmtechnische Untersuchung
  • Artenschutzrechtliche Betrachtung mit Potenzialeinschätzung, Betroffenheit, Wirkung des Vorhabens sowie Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der ökologischen Funktionalität
  • Stellungnahmen von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange mit Aussagen zu Klimaschutz, Dachbegrünung und Energieeinsparung, zum Natur- und Immissionsschutz, zur Abfallwirtschaft, zur Klimaoptimierung und zu Niederschlagswasser sowie zum Überflutungsnachweis

Gemäß der aktuellen Fassung des BauGB ist die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet für alle Kommunen verpflichtend. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind der Öffentlichkeit eine oder mehrere andere leicht zugängliche Möglichkeiten zur Information anzubieten. Daher besteht zusätzlich die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen in den Räumlichkeiten des Dezernats Stadtentwicklung und Umwelt im Verwaltungsgebäude Am Anger 26.

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). In Umsetzung der Informationspflichten der EU-Datenschutzgrundverordnung können am o.g. Auslegungsort in der Stadtverwaltung Jena innerhalb der Öffnungszeiten und auf der Internetseite zur Auslegung die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens eingesehen werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.