This is a cache of https://blog.jena.de/strassenbaubeitraege/2019/03/14/rot-rot-gruen-gesetzentwurf-zur-abschaffung-der-strassenbeitraege-kommt-noch-im-maerz/. It is a snapshot of the page at 2024-11-25T12:09:39.823+0000.
Rot-Rot-Grün: Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenbeiträge kommt noch im März – Straßenbaubeiträge
Allgemein

Rot-Rot-Grün: Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenbeiträge kommt noch im März

Straßenbaustelle am Burgweg

Wie die Mediengruppe Thüringen berichtet, werden die Koalitionsfraktionen im Erfurter Landtag noch in diesem Monat ihr Gesetz auf den Weg bringen, das die Abschaffung der seit 1991 nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) zu erhebenden Straßen(aus)baubeiträge regeln soll.

Hierbei gehe die Aktivität von der Landtagsfraktion DIE LINKE aus, so die Zeitungen der Mediengruppe. Innenminister Georg Maier (SPD) habe seine Unterstützung angekündigt, hieß es dazu aus der Landtagsfraktion. Für das klassische Gesetzgebungsverfahren, bei dem die Ramelow-Regierung selbst einen Entwurf einzubringen hätte, sei die Zeit vor der Landtagswahl im Herbst zu knapp geworden, weshalb die Gesetzesvorlage nun stattdessen von Rot-Rot-Grün eingebracht werde.

Ein Rechtsgutachten, das seit Ende Februar vorliege, komme zu dem Ergebnis, dass die Straßenbaubeiträge ohne das Risiko einer Klagewelle rückwirkend zum 01.01.2019 abgeschafft werden könnten. Klar sei nach dem Gutachten aber auch, dass sich die zukünftige Nicht-Erhebung der Beiträge allein auf solche Straßenbaumaßnahmen auswirke, die ab dem 01.01.2019 begonnen werden oder begonnen worden seien, so die Mediengruppe.

Vor Kurzem hatte Maier erklärt, Härtefälle seien durch die Gesetzesänderung nicht zu vermeiden und bezog sich vor allem darauf, dass nach dem Gutachten der Landesregierung für bereits fertiggestellte Straßen noch nach den Regelungen des aktuell geltenden ThürKAG Beiträge von den Anliegern gezahlt werden müssten. Zugleich plädiere er dafür, so der Innenminister, dass es eine Übergangslösung für Projekte geben sollte, die vor dem 01.01.2019 begonnen, aber noch nicht fertiggestellt wurden. „Dafür sollte das Land zahlen, also die Beiträge übernehmen“, hatte Georg Maier gesagt (wir berichteten).

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .