Einreise zwecks Tourismus
Sie sind herzlich willkommen in Deutschland. Für Ihre Einreise benötigen Sie ein Visum für touristische Zwecke. Bitte beantragen Sie dieses bei einer deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsland.
Visa für Touristen- oder Besuchsaufenthalte an maximal 90 von 180 Tagen werden in der Regel als Schengen-Visa nach den Bestimmungen des Schengener Durchführungsübereinkommens erteilt. Sie gelten dann nicht nur für das Bundesgebiet, sondern für das gesamte Schengengebiet. Schengen-Visa können nicht verlängert werden.
Ist ein längerer Aufenthalt in Deutschland geplant, sollten Sie ein nationales Visum beantragen. Dieses berechtigt unter bestimmten Voraussetzungen auch dazu, sich bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen im Gebiet der anderen Schengenstaaten frei zu bewegen.
Ausnahmeregelungen
Ausnahmen gelten für die Länder
- Albanien
- Bosnien und Herzegowina
- China
- Hongkong
- Macau
- Mazedonien
- Moldawien
- Montenegro
- Serbien
- Taiwan
- und britische Überseegebiete.
Sie benötigen zwar grundsätzlich ein Visum, dürfen jedoch visumfrei einreisen, wenn Sie Inhaber eines biometrischen Passes sind. Damit sind Sie zu einem Kurzaufenthalt von bis zu 90 von 180 Tagen berechtigt. Für einen Aufenthalt über diese Zeitspanne hinaus benötigen Sie dennoch ein Visum. Gleiches gilt für Inhaber eines Passes BN(O) oder SAR aus Hongkong, Macau, China und den britischen Überseegebieten.
Reisepässe aus Taiwan müssen eine Personalausweisnummer enthalten. Ein serbischer biometrischer Pass darf nicht von der serbischen Koordinierungsdirektion ausgestellt worden sein.