Amtsärztliche Untersuchung für Studierende
Studierende in Jena können - nach Maßgabe Ihrer jeweiligen Prüfungsordnungen - aufgefordert werden, ein amtsärztliches Attest bei Fernbleiben von einer (Wiederholungs-)Prüfung bei ihrem zuständigen Prüfungsamt vorlegen.
Details
Prüfungsfähigkeit
Sieht Ihre Prüfungsordnung und/oder eine spezialgesetzliche Vorschrift (wie bei Medizinern und Juristen) vor, dass Sie bei einem krankheitsbedingten Fernbleiben von einer Prüfung ein amtsärztliches Attest vorlegen müssen oder werden Sie von Ihrem zuständigen Prüfungsamt direkt dazu aufgefordert, so nutzen Sie hierzu bitte unsere öffentlichen Sprechstunden. Voraussetzungen für eine diesbezügliche amtsärztliche Untersuchung sind:
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Jena.
- Sie können eine aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) Ihres Haus-/Facharztes im Fachdienst Gesundheit vorlegen.
- Sie werden am Tag Ihrer Prüfung, spätestens einen Tag danach, im Fachdienst Gesundheit vorstellig.
Besondere Fragestellungen
Im Einzelfall nimmt der Fachdienst Gesundheit Begutachtungen zu besonderen Fragestellungen für Studierende vor, wie z. B. der Gewährung einer Schreibzeitverlängerung, eines Nachteilsausgleichs oder eines Urlaubsemesters, sofern dies aus gesundheitlichen Gründen indiziert ist. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt, ob dafür eine amtsärztliche Bescheinigung notwendig ist und welche Fristen ggf. einzuhalten sind. Begutachtungen zu besonderen Fragestellungen erfolgen nur nach Terminvergabe. Voraussetzungen für diesbezügliche Untersuchungen sind:
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Jena.
- Sie können anhand einer aktuellen (längerfristigen) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) Ihres Haus-/Facharztes oder anhand haus-/fachärztlicher/psychologischer Befundberichte oder Krankenhausberichte nachweisen, dass Sie längerfristig erkrankt sind/waren.
Sprechzeiten
Aktuell können im Fachdienst Gesundheit wieder Begutachtungen durchgeführt werden. Hierfür vereinbaren Sie bitte einen Termin bei uns über den unten stehenden Ansprechpartner.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
---|---|
Amtsärztliche Untersuchung und Attest zur Feststellung der Prüfungsfähigkeit | 30 Euro |
Amtsärztliche Untersuchung und Bescheinigung zur Gewährung einer Schreibzeitverlängerung/eines Nachteilsausgleichs | 35 Euro |
Amtsärztliche Untersuchung und Bescheinigung zur Gewährung eines Urlaubsemesters | 45 Euro |
Die Gebührenerhebung erfolgt auf der Grundlage des Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVwKostG) i. V. m. den jeweiligen Verwaltungskostenordnungen.
Bitte beachten Sie, dass Einzahlungen im Fachdienst Gesundheit ausschließlich mit EC- oder Kreditkarte möglich sind.
Rechtsgrundlagen
- für Medizinstudierende: § 18 Abs. 1 Approbationsordnung für Ärzte
- für Jura-Studierende: § 7 Abs. 4 S. 4 Thüringer Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung
- für Pharmaziestudierende: § 13 Abs. 1 Approbationsordnung für Apotheker
- für alle Übrigen: nach Maßgabe der jeweiligen fakultätsspezifischen Prüfungsordnung
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Schramm | Sekretärin Fachdienst Gesundheit |
E-Mail: gesundheitsamt@jena.de Telefon: 0049 364149-3136 Fax: 0049 364149-3127 Raum: 01_04 |