Familienzusammenführung beantragen
Eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen wird von der Bundesrepublik Deutschland erteilt, um familiäre Lebensgemeinschaften herzustellen und zu wahren.
Die Aufenthaltsgenehmigung wird für einen bestimmten Zeitraum erteilt. In Verbindung mit der erstmaligen Erteilung steht auch die Prüfung, ob ein Anspruch auf den Besuch eines Integrationskurses besteht.
Um eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, müssen dieselben Vorschriften erfüllt werden wie bei der Erteilung. Es werden die gleichen Unterlagen wie für die Erstbeantragung benötigt.
Details
Familiennachzug beantragen
Ehegattennachzug
Der Ehegattennachzug ist zu Deutschen und zu Einwanderern mit einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis möglich. Grundsätzlich wird dem nachziehenden Ehegatten die Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem muss der Lebensunterhalt gesichert werden und der nachziehende Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache (A1) verständigen können.
Kindernachzug
Der Kindernachzug ist zu Deutschen und zu Einwanderern mit einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis möglich. Er ist auf minderjährige Kinder beschränkt.
Für Aufenthalte der Familienangehörigen von Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen gelten andere Regelungen.
Arbeitsmarkt
Ein Aufenthaltstitel zum Zwecke des Familiennachzugs berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Der Arbeitsmarktzugang und die damit verbundenen Auflagen gehen aus dem Wortlaut der Aufenthaltserlaubnis hervor.
Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten
Wenn ein Ehegatte bereits die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, kann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bereits nach 3 Jahren erteilt werden. Dafür sind verschiedene Voraussetzungen wie eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen und ausreichende Deutschkenntnisse von Nöten.
Ablauf/Fristen
Die Ausländerbehörde der Stadt Jena hat ihre Bearbeitungsabläufe umgestellt. Um die Wartezeiten auf Termine und Aufenthaltstitel zu verkürzen, werden zukünftig alle Anträge ohne persönliche Vorsprache geprüft. Daher ist keine Buchung eines persönlichen Vorsprachetermins mehr nötig.
Senden Sie uns bitte die entsprechenden Antragsformulare sowie alle notwendigen Unterlagen entweder auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail an: antrag-abh@jena.de. Bitte senden Sie uns keine Originalurkunden.
Bei Rückfragen setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung. Stellen Sie daher bitte sicher, dass Sie auf dem Postweg oder ggf. per E-Mail oder Telefon für Rückfragen erreichbar sind.
Wenn nach abschließender Prüfung Ihres Antrages eine persönliche Vorsprache notwendig wird, erhalten Sie von uns kurzfristig einen Termin.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Reisepass
- Wohnraumnachweis (beispielsweise Mietvertrag, bei Untermietvertrag zusätzlich Einverständniserklärung des Eigentümers)
- Krankenversicherungsnachweis
- Einkommensnachweis (Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate / letzter Einkommenssteuerbescheid der antragstellenden Person oder des Ehegatten / eingetragenen Lebenspartners)
- beispielsweise Heiratsurkunde
- beispielsweise Schulbescheinigung (bei schulpflichtigen Kindern)
- unterschriebenes Belehrungsblatt
- ggf. Einverständniserklärung zur Speicherung und Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
---|---|
Montag | 09:00 – 12:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr |
Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr |
Hinweis
Terminvereinbarung ist notwendig.
Gebühren
Leistungen | Gebühren |
---|---|
Ausstellung Fiktionsbescheinigung |
13,00 € |
Erteilung Aufenthaltserlaubnis |
100,00 € |
Verlängerung Aufenthaltserlaubnis bis 3 Monate |
96,00 € |
Verlängerung Aufenthaltserlaubnis über 3 Monate |
93,00 € |
Änderung Aufenthaltserlaubnis incl. Verlängerung | 98,00 € |
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Frau Baumann | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3362 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Kaiser | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerbehörde |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3350 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Kaßler | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3748 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Scharf | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3768 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Alex | Sachbearbeiterin Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3351 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Oertel | Sachbearbeiterin Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3367 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Ritter | Sachbearbeiterin Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3357 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Herr Rudolph | Sachbearbeiter Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3356 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Herr Stein | Sachbearbeiter Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3745 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Herr Kurch | Sachbearbeiter Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3496 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Pihl | Sachbearbeiterin Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3764 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Rothe | Sachbearbeiterin Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3766 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Herr Schmiedel | Sachbearbeiter Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3359 Fax: 0049 3641 49-3769 |