This is a cache of https://neu.jena.de/de/arbeitnehmerschutz. It is a snapshot of the page at 2024-11-24T17:03:22.100+0000.
Arbeitnehmerschutz | Jena neu Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Arbeitnehmerschutz

In der deutschen Gesetzgebung gibt es zahlreiche Rahmenbestimmungen, um Sie als Arbeitnehmer vor Arbeitsunfällen zu bewahren und Ihre allgemeine Gesundheit zu schützen. Arbeitnehmer meint in diesem Zusammenhang alle Beschäftigten, auch Schüler, Praktikanten, Auszubildende, Freiwillige, Beamte usw.

Inhalte

Zum sozialen Arbeitsschutz gehören Regelungen zu Ihren Arbeitszeiten, zum gesetzlichen Mindestlohn und Urlaub. Das Arbeitszeitgesetz umfasst sämtliche Bestimmungen von der Schichtarbeit bis zu den Ruhezeiten, der maximalen Arbeitsdauer an Werktagen, Regelungen zu Sonn- und Feiertagen, Nachtarbeit oder Teilzeit.

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Die Mindesturlaubsdauer regelt das Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt Jugendliche vor ungeeigneten Arbeitsbedingungen.

Einen besonderen Schutz genießen schwangere Arbeitnehmerinnen. Das Mutterschutzgesetz verhindert, dass Ihnen vor und nach der Entbindung finanzielle Nachteile entstehen.

Rahmenbedingungen

Je nach Art der Beschäftigung sind die Bestimmungen verschieden. Sie alle sind jedoch verbindlich. Wer bspw. Sicherheitsvorschriften nicht einhält, kann unter Umständen sogar seinen Arbeitsplatz verlieren.

Auch Arbeitgeber dürfen keinen Verstoß gegen diese Bestimmungen fordern und unterliegen den Weisungen von Kontrollinstanzen. Wenn Ihr Arbeitgeber Vorgaben zum Arbeitsschutz nicht einhält, haben Sie das Recht, sich an den Betriebsrat oder Sicherheitsfachmann des Unternehmens oder bei eklatanten Missständen an das Amt für Arbeitsschutz zu wenden, ggf. auch anonym.