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Informationen zur Kommunalwahl in Jena

23.05.2024

Rund 82.600 Menschen ab 16 Jahren sind am Sonntag in Jena zur Kommunalwahl aufgerufen. Gewählt werden der Oberbürgermeister beziehungsweise die Oberbürgermeisterin, der Stadtrat, die Ortsteilräte sowie die Ortsteilbürgermeister. Die 97 wahllokale öffnen um 8 Uhr ihre Türen und schließen um 18 Uhr. Voraussichtlich ab 18.30 Uhr werden die ersten Ergebnisse der Oberbürgermeisterwahl in den kleineren Ortsteilen vorliegen. Diese werden auf der Webseite https://wahlen.jena.de/ veröffentlicht und im Laufe des Abends regelmäßig aktualisiert. Im Historischen Rathaus findet ab 20 Uhr ein öffentliches Pressegespräch mit allen OB-Kandidatinnen und -Kandidaten statt. Dieses kann im Live-Stream bei JenaTV sowie ebenfalls über die städtische Webseite verfolgt werden.

Mehr als 1.240 Männer und Frauen unterstützen den Ablauf als freiwillige wahlhelfende. Für die Stadt Jena ist es besonders erfreulich, dass so viele junge Menschen unter den Freiwilligen sind: Knapp ein Drittel der wahlhelfenden ist unter 25 Jahren, knapp 50 von ihnen sind zwischen 16 und 18 Jahren.

Großes Interesse an Briefwahl

Mit Stand Mittwochabend hatten knapp 20.000 Menschen Briefwahlunterlagen beantragt. Je nachdem, wie hoch die wahlbeteiligung sein wird, deutet dies auf einen höheren Briefwahlanteil hin als vor fünf Jahren, als knapp ein Drittel per Brief wählte. "Ein großes Dankeschön an dieser Stelle an die Kolleginnen und Kollegen des Fachdienstes Bürgerdienste und weitere aus der gesamten Stadtverwaltung, die mit Hochdruck daran gearbeitet haben, die Unterlagen möglichst zeitnah zuzustellen", so Bettenhäuser.

Allerdings sind bisher erst weniger als 7.000 wahlbriefe zurückgekommen. Da die wahlbriefe spätestens am Samstag mit der Post zugestellt sein müssen, wird darum gebeten, die wahlbrief allerspätestens am Freitag zurückzusenden. Alternativ können wahlbriefe noch am Samstag in den Fristenbriefkasten der Stadt in der Gerbergasse eingeworfen oder am wahlsonntag bis 18.00 Uhr in der wahlzentrale, Bürgerdienste, Engelplatz 1, abgegeben werden. Das Briefwahllokal (Klostergasse, zwischen Bürgerservice und Ernst-Abbe-Bücherei) ist am Freitag bis 18.00 Uhr geöffnet.

Was wird zum Wählen benötigt?

Am wahltag müssen die wahlbenachrichtigung und ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden. Unionsbürger bringen einen gültigen Identitätsausweis mit. Die wahlbenachrichtigungen sind bis zum 5. Mai per Post zugestellt worden. Wer seine wahlbenachrichtigung verlegt hat oder sie nicht erhalten hat, kann trotzdem im wahllokal wählen. Der amtliche Ausweis oder Reisepass muss mitgebracht werden. Auf der wahlbenachrichtigung sind das wahllokal, der Stimmbezirk und der wahlraum für den einzelnen wahlberechtigten angegeben. Nur in diesem wahlraum des Stimmbezirks, in dem sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Stimmberechtigte wählen. Welches wahllokal das richtige ist, kann auch auf der Webseite https://wahlen.jena.de/  (unter Punkt: Briefwahl - "Wo ist mein wahllokal?") nachgelesen werden.

Wie verläuft die Stimmabgabe?

Oberbürgermeister/in: 

Sieben Männer und eine Frau stehen zur wahl. Jeder wahlberechtigte hat eine Stimme. Gewählt wird nach dem Grundsatz der Mehrheitswahl: Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.  Erreicht beim ersten Durchgang niemand die Mehrheit der Stimmen, findet am 9. Juni eine Stichwahl statt. Zur wahl stehen dann die beiden Kandidaten, die bei der ersten wahl die meisten Stimmen erzielt haben. Sollten zwei Kandidaten gleich viele Stimmen bekommen, entscheidet das Los darüber, wer an der Stichwahl teilnimmt. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer von den beiden die meisten abgegebenen gültigen Stimmen erzielt.

Stadtrat:

Zehn Listen (Parteien oder Wählergemeinschaften) sind auf dem Stimmzettel zu finden, die jeweils unterschiedlich viele Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt haben. Bis zu drei Stimmen können wahlberechtigte vergeben. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine ganze Liste kann gewählt werden – dann erhalten die ersten drei Kandidaten der Liste automatisch je eine Stimme. Wer eine Liste wählt, kann einen der drei ersten Kandidaten streichen – dann rückt der vierte auf der Liste nach. Drei Stimmen können an einen einzigen Kandidaten vergeben werden, indem drei Kreuze direkt neben dem Namen gemacht werden. Es ist aber auch möglich, drei unterschiedlichen Kandidaten je eine Stimme zu geben. Diese können auch von unterschiedlichen Listen stammen. Die wahl ist auch gültig, wenn weniger als drei Stimmen vergeben werden.

Ein Musterstimmzettel ist HIER zu finden.

Ortsteilräte und Ortsteilbürgermeister:

Die wahl der Ortsteilbürgermeister erfolgt nach dem selben Prinzip wie die wahl des Oberbürgermeisters. Im Ortsteil Ammerbach gibt es keine Bewerber für das Amt. Hier können wahlberechtigte eine wählbare Person mit vollständigem Namen und Beruf auf dem Stimmzettel eintragen. In 18 Ortsteilen gibt eine Bewerberin beziehungsweise einen Bewerber und in elf Ortsteilen zwei bis zu fünf wahlvorschläge. Dort, wo nur ein wahlvorschlag zugelassen wurde, kann entweder diese Person gewählt werden oder eine wählbare Person auf dem Stimmzettel eingetragen werden.

Bei der wahl der Ortsteilräte hat jeder wahlberechtigte drei Stimmen, die er auf einen oder mehrere Bewerber aufteilen darf.

Warum überhaupt wählen?

  • Wählen ist unser Recht und ein Privileg.
  • Jede Stimme zählt.
  • Wer wählt, entscheidet. Wer nicht wählt, überlässt die Entscheidung anderen.
  • Wählen heißt, Verantwortung zu übernehmen.
  • Nichtwählen aus Protest funktioniert nicht. Nicht zu wählen, schadet keiner Partei. Wer wählt, kann eine Partei klar der anderen vorziehen.
  • Wer wählt, nimmt aktiv Einfluss auf die Politik und seinen Alltag.
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