Vermarktung der Baufelder
durch den Eigenbetrieb Kommunale Immobilien Jena
Der städtebauliche Rahmenplan „eichplatzAreal“ bietet die grundsätzliche Möglichkeit, den eichplatz in mehrere Baufelder zu gliedern und diese separat zu vermarkten. Hierdurch kann u.a. ein höherer Grad an Vielfalt bei Architektur und Nutzung erreicht werden, als bei der Vergabe des gesamten Areals an nur einen Investor.
Vor dem Hintergrund bauplanungsrechtlicher Erfordernisse empfahl sich die Zusammenfassung der Parzellen der drei Hochpunkte des städtebaulichen Entwurfes zu einem Entwicklungsabschnitt (in der Darstellung rot umrandet).
Eine davon abweichende, kleinteiligere Gliederung könnte hier zu Interessenkonflikten bei den späteren Investoren v.a. in puncto Abstandsflächen, Baustellenlogistik und Tiefgaragenkonzeption führen. Durch das Werkstattgremium wurde daher empfohlen, die Parzellen der drei Hochpunkte A, B und C-West in einer Projektentwicklung (Baufeld A) zu bündeln und zusammenhängend zu veräußern.
Wichtig zu wissen ist, dass nicht das komplette Baufeld verkauft wird, sondern nur die jeweiligen Parzellen (die tatsächlich hochbaulich genutzt werden). Unterirdisch wird sich eine Tiefgarage jedoch über die gesamte Ausdehnung des Baufeldes A erstrecken.
Die Aufteilung weiterer Entwicklungsabschnitte (Baufeld B: Parzellen C-Ost, D und E) wird durch das Werkstattgremium im Anschluss an die Veräußerung des Baufelds A erarbeitet.