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Die Lösung der Drängelgitter ist schon aufgrund der getrennten Wege für Fußgänger und Radfahrer unzulässig, da ein Passieren der Gitter nur durch Ausweichen in den Verkehrsraum des jeweils anderen möglich ist.
De facto ist der Radweg drei mal auf voller Breite versperrt, sodass die Benutzung als unzumutbar angesehen werden darf und die Benutzung der mit Ampeln wesentlich komfortableren Straßen zulässig wäre.

Weiterhin sind sämtliche Wege im Bereich des Gleisdreiecks viel zu schmal für benutzungspflichtige Radwege im Zweirichtungsbetrieb: Unterschreitung der Mindestbreite von 2,0m um 25% und im Bereich der Bushaltestelle ist die verbleibende Durchfahrtsbreite selbst für einen Einrichtungsradweg zu gering.

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