This is a cache of https://service.jena.de/de/haltverbot-wegen-umzug. It is a snapshot of the page at 2024-11-23T06:05:56.339+0000.
Haltverbot wegen Umzug beantragen | Jena Service Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Haltverbot wegen Umzug beantragen

Wenn Sie für einen Umzug einen freien Parkraum vor Ihrer Wohnung für Möbel- bzw. Umzugsfahrzeuge benötigen, ist es notwendig, mithilfe eines Antrags ein Halteverbot zu beantragen. Dabei handelt es sich um einen Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung.

Halteverbotszone anmelden und einrichten

Halteverbot für einen Umzug anmelden

Die Antragstellung erfolgt formlos per Post, E-Mail oder Fax.

Der Antrag sollte enthalten:

  • Name, Vorname und Anschrift des Antragstellers
  • Örtlichkeit (Straße und Hausnummer), an der das Haltverbot eingerichtet werden soll
  • Zeitraum, für den das Haltverbot gelten soll.

Bitte nutzen Sie hierzu das Formular unter downloads.

Halteverbotszeichen aufstellen

Die Haltverbotszeichen sind spätestens 4 Werktage vor ihrem Inkrafttreten aufzustellen. Der rechtzeitige Eingang Ihres Antrages – mindestens 1 Woche vor dem betreffenden Umzugstermin – ist deshalb erforderlich.

Die Beschilderung erfolgt durch den Kommunalservice Jena.

Ablauf

Die Antragstellung erfolgt per Post, E-Mail oder Fax.

Bitte nutzen Sie hierzu das Formular unter downloads.

Fristen

Die Haltverbotszeichen sind spätestens 4 Werktage vor ihrem Inkrafttreten aufzustellen. Der rechtzeitige Eingang Ihres Antrages - mind. 1 Woche vor dem betreffendem Umzugstermin - ist deshalb erforderlich.

Die Beschilderung erfolgt durch den Kommunalservice Jena.

Tag Zeiten
Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie uns nach telefonischer Absprache.

Leistungen Gebühr
Haltverbot bis zu 3 Tagen 15,00 €
Beschilderung einfach (wenn an nur einer Örtlichkeit ein Haltverbot benötigt wird)

119,00 €

Beschilderung doppelt (wenn an zwei Örtlichkeiten Haltverbote benötigt werden)

190,40 €

Amtliche Verkehrszeichen dürfen nur aufgestellt werden und sind nur rechtswirksam, wenn die zuständige Straßenverkehrsbehörde die Genehmigung (verkehrsrechtliche Anordnung) erteilt hat.

Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/ -in Verkehrsorganisation

Team Verkehrsorganisation

E-Mail: verkehrsorganisation@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-5101

Fax: 0049 3641 49-5365

Standort

Team Verkehrsorganisation

Am Anger 26
07743 Jena
Deutschland