This is a cache of https://service.jena.de/de/internationaler-fuehrerschein. It is a snapshot of the page at 2024-11-21T06:06:41.110+0000.
Internationaler Führerschein | Jena Service Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Internationaler Führerschein

Der Internationale Führerschein wird auf Antrag zum nationalen Führerschein ausgestellt. Bei diesem muss es sich um einen EU-Kartenführerschein handeln. Inhaber alter Führerscheindokumente müssen dazu auch den neuen EU-Kartenführerschein beantragen.

Voraussetzung

Sie haben in Jena Ihren Hauptwohnsitz.

Antragstellung

Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich, da der Internationale Führerschein vor Ausgabe von Ihnen unterschrieben werden muss. Ein Antragsformular muss durch Sie nicht ausgefüllt werden. Es wird durch uns erstellt und von Ihnen lediglich unterschrieben.

Online beantragen

Sie können den Internationalen Führerschein auch bei der Fahrerlaubnisbehörde online beantragen.

Gültigkeit

Der Internationale Führerschein wird in der Regel mit einer Gültigkeit von drei Jahren ausgestellt, eine kürzere Gültigkeit ist möglich, wenn befristete C-/D-Klassen vorhanden sind, die weniger als 3 Jahre gültig sind und auf die Eintragung dieser Klassen in den Internationalen Führerschein nicht verzichtet werden kann. Ein Internationaler Führerschein kann nach Ablauf der Gültigkeit nicht verlängert werden, es ist immer eine Neuausstellung erforderlich.

Hinweise zum Internationalen Führerschein

Der Internationale Führerschein kann zusätzlich zum nationalen Führerschein ausgestellt werden. Er ist eine "Übersetzung" der nationalen Klassen auf internationale Standards.

In der Regel wird der Internationale Führerschein nur im außereuropäischen Raum benötigt. Auskunft über die Notwendigkeit des Internationalen Führerschein in den einzelnen Ländern erhalten Sie in den Automobilclubs oder von der jeweiligen Auslandsvertretung.

Ein Internationaler Führerschein berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland. Wird ein Fahrverbot verhängt, ist für die Dauer des Fahrverbots nicht nur der von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale Führerschein, sondern auch ein ausgestellter Internationaler Führerschein abzuliefern.

  • Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird der Internationale Führerschein am Tag der Antragstellung hergestellt und ausgehändigt.
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Lichtbild: Bitte bringen Sie ein Lichtbild mit, das nicht älter als drei Monate ist und den Vorschriften der Biometrie entsspricht. Das Bild muss 3,5 x 4,5 cm groß sein. Wie das Bild beschaffen sein muss, erfahren Sie auf den Seiten der Bundesdruckerei (siehe Links)
  • Nationaler Führerschein: Falls Sie noch einen alten Führerschein (grau/rosa) besitzen, müssen Sie diesen zuerst in den neuen Kartenführerschein umtauschen. Beachten Sie bitte in diesem Fall die Informationen zu "Umtausch in den EU-Kartenführerschein".
  • Karteikartenabschrift: Falls der Führerschein bzw. die Erstschrift nicht von der Stadtverwaltung Jena ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat, notwendig. Fordern Sie die Karteikartenabschrift bitte selbst bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an und lassen Sie diese direkt an uns übersenden bzw. per Fax zustellen.
  • Nachweise zu Fahrerlaubniserteilungen (Karteikarte "VK 30") bei Erteilung in der ehemaligen DDR von 1968 bis 1982

Dokumentenausgabe - ohne termin

Dokumente können Sie während der Öffnungszeiten des Bürgerservice am Empfang im Erdgeschoss abholen (ohne termin).

Andere Anliegen mit terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

terminzeiten

Tag
Zeit
Montag nach Vereinbarung
Dienstag 08:40 – 18:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 08:40 – 16:00 Uhr
Freitag 08:40 – 13:00 Uhr

Hinweis

Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist die Fahrerlaubnisbehörde geschlossen.

 

Leistungen Gebühr
Ausstellung des Internationalen Führerscheins 16,00 €
  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen Fahrerlaubnisbehörde

Team Fahrerlaubnisbehörde

E-Mail: feb@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3830

Fax: 0049 3641 49-3827

Standort

Team Fahrerlaubnisbehörde

Engelplatz 1
07743 Jena
Deutschland

Downloads