Betreuerbestellung - Betreuungsverfahren
Seit Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes 1992 ist an die Stelle der Vormundschaft und Pflegschaft für Erwachsene das Amt des Betreuers getreten. Ein Betreuer wird vom Betreuungsgericht bestellt, wenn ein Bürger (der Betroffene) infolge einer Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten nicht selbst besorgen kann und keine Vorsorgevollmacht erteilt hat bzw. über andere Hilfen verfügt.
Details
Innerhalb der ihm zugewiesenen Aufgabenkreise unterstützt der Betreuer den betreuten Menschen bei der Entscheidungsfindung. Sowohl die betreute Person als auch der Betreuer sind unterschriftsberechtigt (Doppelzuständigkeit). Der Betreuer darf nur dann Vertreterentscheidungen treffen, wenn die betreute Person mangels freiem Willen nicht in der Lage ist, für sich zu handeln, ohne sich selbst erheblichen Schaden zuzufügen.
Ablauf
Anregung eines Betreuungsverfahrens
Ein Betreuungsverfahren kann bei der Betreuungsbehörde von jeder Person, Ärzt/-innen, Institutionen oder Vereinen angeregt werden. Zur Anregung einer Betreuung beraten Sie unsere Mitarbeiter gern.
Ein betroffener Mensch selbst kann einen Antrag auf einen Betreuer/-in stellen. Hierzu ist es hilfreich, wenn eine bereits unterschriebene datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung (siehe Downloads) beigefügt wird. Das Amtsgericht Jena befindet sich im
Justizzentrum
Rathenaustr. 13
07745 Jena
Tel. 0049 3641 3070.
Verfahrenschritte des Betreuungsgerichtes
Das Betreuungsgericht fordert zunächst bei der Betreuungsbehörde einen Sozialbericht zur Frage der Notwendigkeit einer Gerichtsbetreuung an. Der Betroffene wird schriftlich von der Einleitung des Verfahrens unterrichtet. Wenn die Betreuungsbehörde die Betreuung befürwortet, beauftragt das Gericht einen ärztlichen Sachverständigen zur Frage der medizinischen Voraussetzungen für eine Gerichtsbetreuung. Kann der Betroffene im Rahmen des Verfahrens gegenüber dem Betreuungsgericht seinen Willen nicht ausreichend mitteilen, so muss ihm für dieses Verfahren ein Beistand (Verfahrenspfleger) beigeordnet werden.
Letzter Verfahrensschritt ist die persönliche Anhörung durch den Betreuungsrichter/-in.
Abschließend wird mit einem Beschluss des Betreuungsgerichtes entweder ein Betreuer/-in bestellt oder es wird die Betreuung abgelehnt.
Gegen den Beschluss des Betreuungsgerichts kann die betroffene Person oder ein nahe/r Angehöriger/-in Rechtsmittel (Beschwerde) einlegen.
Auch der Verein Grenzenlos e. V. berät zur Einleitung eines Betreuungsverfahrens. Dieser Verein übernimmt auch gerichtliche Betreuungen. Er ist als "Betreuungsverein" im Sinne des Betreuungsgesetzes anerkannt.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Dienstag |
08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr |
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Isabell Kretschmer | Sozialarbeiterin Team Betreuungsbehörde |
E-Mail: Isabell.kretschmer@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4646 Fax: 0049 3641 49-4604 Raum: 2.32 |
Herr Torsten Müller | Sozialarbeiter Team Betreuungsbehörde |
E-Mail: torsten.mueller@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4648 Fax: 0049 3641 49-4604 Raum: 2.28 |
Herr Thomas Peuker | Sozialarbeiter Team Betreuungsbehörde |
E-Mail: thomas.peuker@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4647 Fax: 0049 3641 49-4604 Raum: 2.33 |
Frau Gunda Metzler-Ruder | Sozialarbeiterin Team Betreuungsbehörde |
E-Mail: gunda.metzler-ruder@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4652 Fax: 0049 3641 49-4604 Raum: 2.17 |
Frau Katharina Schmidt | Sozialarbeiterin Team Betreuungsbehörde |
E-Mail: katharina.schmidt@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4605 Fax: 0049 3641 49-4604 Raum: 2.31 |