#467-2018

Beschreibung des Mangels

Seit ca. 3 Monaten ist ein Fahrrad an einem städtischen Straßenhalteverbotsschild angeschlossen. Der Standort: Mühlenstraße/ Ecke Kötschauweg. Das Fahrrad ist defekt und verunstaltet das Straßenbild und engt den Fahrweg ein. Ist es überhaupt gestattet, dass an fremden Eigentum (Schild gehört der Stadt Jena) private Gegenstände angeschlossen werden dürfen?

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Sonstiges
Status
Geschlossen
Abteilung
Mängelmelder Service-Team
Geokoordinaten
50.916290903801, 11.577883958817

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Das Fahrrad wurde aufgenommen und wird nach Ablauf einer Beobachtungsfrist entfernt. Das Anschließen von Fahrrädern an Verkehrszeichen ist grundsätzlich nicht gestattet.

Das Fahrrad wurde heute entfernt.

Der Mangel #467-2018 wurde migriert.

Kommentare

Vielen dank für die schnelle Aufnahme des Mangels und Berücksichtigung bei der Beseitigung des Selben.
Mich wundert aber, warum die im ganzen Stadtgebiet festzustellende Unsitte/ Verbote zum Anschließen von Fahrrädern nicht durch das Ordnungsamt nachgegangen und unterbunden wird? Wenn ich mit meinem Auto falsch parke, ist binnen einer Stunde ein Knöllchen am Auto! Wäre es nicht angebracht, dass das Verbot zum Anschließen von Fahrrädern in der Öffentlichkeit (Presse) mitgeteilt wird! Ich könnte noch mit einigen Bildern aushelfen, geht leider auf dieser Seite nicht.

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