Beschreibung des Mangels
Seit ca. 3 Monaten ist ein Fahrrad an einem städtischen Straßenhalteverbotsschild angeschlossen. Der Standort: Mühlenstraße/ Ecke Kötschauweg. Das Fahrrad ist defekt und verunstaltet das Straßenbild und engt den Fahrweg ein. Ist es überhaupt gestattet, dass an fremden Eigentum (Schild gehört der Stadt Jena) private Gegenstände angeschlossen werden dürfen?
Details des Mangels
- Kategorie
- Sonstiges
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Mängelmelder Service-Team
- Geokoordinaten
- 50.916290903801, 11.577883958817
Kommentare
Nummer #467-2018
PermalinkVielen dank für die schnelle Aufnahme des Mangels und Berücksichtigung bei der Beseitigung des Selben.
Mich wundert aber, warum die im ganzen Stadtgebiet festzustellende Unsitte/ Verbote zum Anschließen von Fahrrädern nicht durch das Ordnungsamt nachgegangen und unterbunden wird? Wenn ich mit meinem Auto falsch parke, ist binnen einer Stunde ein Knöllchen am Auto! Wäre es nicht angebracht, dass das Verbot zum Anschließen von Fahrrädern in der Öffentlichkeit (Presse) mitgeteilt wird! Ich könnte noch mit einigen Bildern aushelfen, geht leider auf dieser Seite nicht.
Gespeichert von huster1@t-online.de (nicht überprüft) am Fr., 16.11.2018 - 12:27