This is a cache of https://service.jena.de/de/genehmigungsfreistellung-bauanzeige. It is a snapshot of the page at 2024-11-26T06:05:02.736+0000.
Genehmigungsfreistellung - Bauanzeige | Jena Service Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Genehmigungsfreistellung - Bauanzeige

Beim Genehmigungsfreistellungsverfahren wird der unteren Bauaufsichtsbehörde ein Bauvorhaben unter Vorlage der Bauunterlagen zur Kenntnis gegeben.

Bestimmte Bauvorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes sind im Genehmigungsfreistellungsverfahren gemäß § 64 Thüringer Bauordnung (ThürBO) anzuzeigen, sofern keine Befreiungen und Ausnahmen von Festsetzungen des B-Planes vorliegen.

Im Gegensatz zum Baugenehmigungsverfahren besteht bei der Genehmigungsfreistellung keine Prüfpflicht bezüglich Planung und Bauausführung durch die Bauaufsichtsbehörde bzw. Gemeinde. Ein bauaufsichtliches Einschreiten erfolgt im pflichtgemäßen Ermessen während der Bauausführung und späteren Nutzung nur, wenn der Verdacht eines baurechtswidrigen Verhaltens besteht. Obligatorisch werden Bauvorlagen im Interesse der Bauherren gesichtet und ggf. Ergänzungen und Berichtigungen als Grundlage einer ordnungsgemäßen Bauausführung erbeten.

Eine Genehmigungsfreistellung ist ausschließlich bei Gebäuden der Gebäudeklasse 1-3 gemäß ThürBO § 2 Abs.3 möglich. Die Gemeinde kann verlangen, dass an Stelle des Genehmigungsfreistellungsverfahrens ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren gemäß § 65 ThürBO durchgeführt wird.

Benötigte Unterlagen Weitere Informationen
Thüringer Antragsformular

Für die Anzeige wird das Bauantragsformular verwendet, zu finden unter -> downloads

die richtige Verfahrensart, hier Genehmigungsfreistellung, ist auszuwählen (ankreuzen)

Statistischer Erhebungsbogen Erhebungsformulare der amtlichen Statistik in Thüringen
Bauvorlageberechtigung und Fachplanernachweis  i. d. R. per Siegel oder Urkunde
Baubeschreibung
  • Formblätter
  • Vorhabenserläuterung, einschließlich Gebäudeeinstufung nach § 2 ThürBO
  • Betriebsbeschreibung
  • Stellplatzberechnung / Stellplatznachweis
  • Berechnung GRZ / GFZ / Umbauter Raum / Wohn- und Nutzflächenberechnung nach DIN 277
aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte (Katasterplan) Geoinformation - Auszüge aus der Liegenschaftskarte
Lageplan (Maßstab nicht kleiner als 1:500; i. d. R. 1:250)

ggf. Teilpläne mit:

  • Grundstücksbezeichnung
  • Grünflächen, Zufahrt, Stellplätzen
  • Gebäude und andere bauliche Anlagen
  • Maßangaben auch zu Grundstücksgrenzen
  • Höhenangaben vorhandenes und geplantes Gelände
  • Höheneinordnung der baulichen Anlagen
  • Abstandsflächenplan und Abstandsflächenberechnung
  • alle Ver- und Entsorgungsanlagen
  • Bebauungsplanfestsetzungen
  • Legende und Schriftfeld
Grundrisszeichnungen, Ansichten, Schnitte, evtl. Fotos vom Bestand (§ 8 ThürBauVorlVO) i. d. R. Maßstab 1:100
Brandschutznachweis (für Gebäudeklasse 4 u. 5, sowie Sonderbauten) entsprechendes Formular finden Sie unter downloads
Beteiligung benachbarter Personen und der Öffentlichkeit (§ 76 ThürBO) vorgeschrieben bei Abweichungen von nachbarschützenden Vorschriften (§ 73 ThürBO) => Unterschrift auf Lageplan, Schnitt und Ansichten mit Bezug zur Abweichung (vorzugsweise alle Nachbarn auf gleichem Exemplar)
Zustimmung zuständiger Bezirksschornsteinfegermeister  gilt als Empfehlung, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben
Gutachten u. a. Nachweise
  • Baugrund
  • Immissionsprognose
  • Lüftungsberechnung mit Strangschema
Erklärung zu bautechnischen Nachweisen gemäß § 72 ThürBO
  • Erklärung zum Standsicherheitsnachweis (-> downloads)
  • Erklärung zum Brandschutznachweis (-> downloads)
Bautechnische Nachweise: gemäß § 72 ThürBO, nur bei Prüfpflicht (i. d. R. 2-fach)
  • Standsicherheitsnachweis (-> downloads)
  • Brandschutznachweis (-> downloads)
  • Feuerwiderstand der Bauteile, als Bauteilliste mit Gegenüberstellung gefordert und geplant

Im Unterschied zum Baugenehmigungsverfahren sind die Unterlagen nur in 1-facher Ausfertigung einzureichen. Diese verbleiben im Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz.

Die angeführten Bauvorlagen sind abhängig vom beantragten Vorhaben, es sind nur die jeweils Erforderlichen einzureichen. Regelmäßig werden nicht alle erforderlich sein, in Einzelfällen können Andere hinzukommen.   

Tag Zeiten
Montag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Hinweise

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Leistungen Gebühr
Durchführung des Genehmigungsfreistellungsverfahren gebührenfrei
  • Thüringer Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Thüringer Bauordnung (ThürBO)
  • Thüringer Bauvorlagenverordnung (ThürBauVorlVO)
  • Vollzugsbekanntmachung zur Thüringer Bauordnung (VollzBekThürBO)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Jeannette Bächstädt

Sekretärin

Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz

E-Mail: bauordnung@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-5051

Fax: 0049 3641 49-5055

Raum: 01_31

Kerstin Linde

Sachbearbeiterin Projektprüfung

Team Projektprüfung Bezirk 1

E-Mail: kerstin.linde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-5074

Fax: 0049 3641 49-5055

Raum: 01_25

Standort

Team Projektprüfung Bezirk I

Am Anger 26
07743 Jena
Deutschland