
Grundsteuer - Auskünfte
Mit der Grundsteuer wird Grundbesitz besteuert.
Unterschieden werden die Grundsteuer A (agrarisch - für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) und die Grundsteuer B (baulich - für bebaute und unbebaute Grundstücke). Antworten auf häufige Fragen finden Sie unserem FAQ zur Grundsteuerreform.
Details
Auf Grundlage der abgegebenen Feststellungserklärung (Grundsteuerwerterklärung) setzt das Finanzamt für jedes Grundstück den Grundsteuerwert fest und ermittelt aus diesem den Grundsteuermessbetrag. Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag werden den jeweiligen Eigentümern / Eigentümerinnen mittes Bescheid durch das Finanzamt bekannt gegeben.
Die Kommune setzt die Grundsteuer auf Basis der übermittelten Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes unter Anwendung des gültigen Hebesatzes mittels Grundsteuerbescheid gegenüber den Steuerpflichtigen fest (Multiplikation Grundsteuermessbetrag mit Hebesatz). Der Hebesatz wird durch Beschluss des Stadtrates in der Haushaltssatzung bzw. der Hebesatzsatzung festgesetzt.
Ändern sich der Hebesatz und die Besteuerungsgrundlagen nicht, kann die Festsetzung der Grundsteuer in den Folgejahren auch mittels öffentlicher Bekanntmachung erfolgen. Dem Bescheid bzw. der öffentlichen Bekanntmachung sind auch die Fälligkeiten zu entnehmen.
Eigentumswechsel
Bei Eigentumswechsel beachten Sie bitte, dass Steuerschuldner/innen für das gesamte Kalenderjahr diejenigen sind, denen der Grundbesitz am 01.01. eines Jahres zugerechnet ist. Eine Umschreibung der Grundsteuer auf die neuen Eigentümer/innen kann erst erfolgen, wenn das Finanzamt den entsprechenden Grundsteuermessbescheid erlassen hat. Regelungen zur anteiligen Zahlung zwischen bisherigen und neuen Eigentümer/innen können nur auf privatrechtlicher Grundlage getroffen werden.
Jahr | Hebesatz |
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ab 2025 | 400 v. H. |
2013 - 2024 | 495 v. H. |
2011 - 2012 | 460 v. H. |
2010 | 420 v. H. |
2007 - 2009 | 380 v. H. |
2005 - 2006 | 400 v. H. |
2000 - 2004 | 380 v. H. |
Der Hebesatz für die Grundsteuer A (bisher 300 v. H.) wurde ab 01.01.2025 auf 0 v. H. gesenkt, dass heißt es wird bis auf Weiteres keine Grundsteuer A erhoben.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:30 - 11:30 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr |
Freitag | geschlossen |
Weitere Termine nach Vereinbarung.
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Jana Misch | Sachbearbeiterin Grundsteuer Team Gemeindesteuern |
E-Mail: gemeindesteuern@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3023 Fax: 0049 3641 49-3044 |
Frau Doreen Freytag | Sachbearbeiterin Grundsteuer, Hundesteuer Team Gemeindesteuern |
E-Mail: gemeindesteuern@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3021 Fax: 0049 3641 49-3044 |
Frau Sylvia Gerber | Sachbearbeiterin Grundsteuer Team Gemeindesteuern |
E-Mail: gemeindesteuern@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3025 Fax: 0049 3641 49-3044 |