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Bekämpfung der Geflügelpest - Allgemeinverfügung erlassen | Zweckverband Veterinär- und Lebensmittel­überwachungsamt Jena-Saale-Holzland Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Bekämpfung der Geflügelpest - Allgemeinverfügung erlassen

26.03.2021

Der Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale Holzland (ZVL J-SH) erlässt
folgende Allgemeinverfügung (Auszug):

  1. Es wird für alle Bestände mit gehaltenen Vögeln im Landkreis Saale-Holzland und dem Gebiet der kreisfreien Stadt Jena ab sofort
    • a) die Aufstallung zur Haltung in geschlossenen Ställen oder
    • b) unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, angeordnet.
  2. Alle Tierhalter, die seit dem 1. März 2021 Geflügel zukauften, insbesondere bei der mobilen Geflügelzucht Schulte, haben dies unverzüglich beim Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale Holzland (ZVL J-SH) anzuzeigen.
  3. Alle Geflügelhalter im Landkreis Saale-Holzland und im Gebiet der kreisfreien Stadt Jena, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Hal-tung von Geflügel unverzüglich beim Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland anzuzeigen.
  4. Die sofortige Vollziehung der in den Nummern 1. bis 3. des Tenors getroffenen Regelungen wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
  5. Diese Allgemeinverfügung ergeht unter dem Vorbehalt des Widerrufes und gilt bis auf Weiteres.
  6. Die Allgemeinverfügung wird an dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.
  7. Diese Verfügung ergeht verwaltungskostenfrei.

Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie unter downloads.