Gesundheitsausweis
Personen, die Lebensmittel gemäß § 43 Absatz 1 IfSG (Infektionsschutzgesetz) gewerblich herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, benötigen eine Belehrung und Bescheinigung des Gesundheitsamtes.
Details
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schreibt eine Belehrung durch das Gesundheitsamt für Personen vor, die
- gewerbsmäßig Umgang mit Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit den Lebensmitteln in Berührung kommen
- in Küchen und sonstigen Einrichtungen im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung tätig werden.
Eine der o. g. Tätigkeiten darf erstmalig nur nach Belehrung durch das Gesundheitsamt aufgenommen werden. Diese Tätigkeit ist nach der Belehrung innerhalb von 3 Monaten aufzunehmen.
Ablauf / Fristen
Die Belehrungen werden grundsätzlich als Gruppenbelehrungen organisiert.
Die Termine finden in festen Blöcken in der Regel montags 09:00 Uhr,
sowie donnerstags 15:00 und 16:00 Uhr statt.
- Bitte erscheinen Sie mindestens 15 Minuten vor dem Termin.
- Die Dauer der Belehrung beträgt ca. 45 min.
- Der Gesundheitsausweis wird sofort nach der Belehrung ausgehändigt.
Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nicht-EU-Bürger: gültige Arbeitserlaubnis
- Bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. die nicht oder noch nicht über die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit verfügen (Minderjährige), ist eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten erforderlich.
- Personen, welche über nur unzureichende Deutschkenntnisse verfügen, benötigen zur Übersetzung der zentralen Inhalte einen Dolmetscher
Öffnungszeiten
Terminvereinbarungen können telefonisch, persönlich oder per E-Mail erfolgen.
Tag |
Sprechzeiten |
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Montag |
08:00 – 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 – 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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Erstausstellung |
30,00 € |
Zweitausfertigung |
8,00 € |
Ausstellung für ein Schülerpraktikum (Bitte Bescheinigung der Schule vorlegen.) |
kostenenfrei |
Zahlungsmöglichkeiten
- EC-Karte
- Bar
Bitte beachten Sie, dass im Fachdienst Gesundheit Gebühren nur noch mit EC- oder Kreditkarte beglichen werden können. Einzahlung von Bargeld ist nur über die Kassenautomaten im Fachdienst bürgerservice oder Fachdienst Feuerwehr möglich.
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Beilschmidt | Gesundheitsaufseherin Team Hygiene und Umweltmedizin |
E-Mail: beilscha@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3200 Fax: 0049 3641 49-3127 Raum: 00_09 |
Frau Höfer | Hygienefachkraft Team Hygiene und Umweltmedizin |
E-Mail: hoefera@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3205 Fax: 0049 3641 49-3127 Raum: 00_09 |
Frau Stets | Gesundheitsaufseherin Team Hygiene und Umweltmedizin |
E-Mail: stetsa@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3201 Fax: 0049 3641 49-3127 Raum: 00_12 |