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Gesundheitsausweis

Personen, die Lebensmittel gemäß § 43 Absatz 1 IfSG (Infektionsschutzgesetz) gewerblich herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, benötigen eine Belehrung und Bescheinigung des Gesundheitsamtes.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schreibt eine Belehrung durch das Gesundheitsamt für Personen vor, die

  • gewerbsmäßig Umgang mit Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit den Lebensmitteln in Berührung kommen
  • in Küchen und sonstigen Einrichtungen im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung tätig werden.

Eine der o. g. Tätigkeiten darf erstmalig nur nach Belehrung durch das Gesundheitsamt aufgenommen werden. Diese Tätigkeit ist nach der Belehrung innerhalb von 3 Monaten aufzunehmen.

Die Belehrungen werden grundsätzlich als Gruppenbelehrungen organisiert.

Die Termine finden in festen Blöcken in der Regel montags 09:00 Uhr,
sowie donnerstags 15:00 und 16:00 Uhr statt.

  • Bitte erscheinen Sie mindestens 15 Minuten vor dem Termin.
  • Die Dauer der Belehrung beträgt ca. 45 min.
  • Der Gesundheitsausweis wird sofort nach der Belehrung ausgehändigt.

 

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nicht-EU-Bürger: gültige Arbeitserlaubnis
  • Bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. die nicht oder noch nicht über die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit verfügen (Minderjährige), ist eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten erforderlich.
  • Personen, welche über nur unzureichende Deutschkenntnisse verfügen, benötigen zur Übersetzung der zentralen Inhalte einen Dolmetscher

Terminvereinbarungen können telefonisch, persönlich oder per E-Mail erfolgen.

Tag

Sprechzeiten

Montag

08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Leistungen Gebühr

Erstausstellung

30,00 €

Zweitausfertigung

8,00 €

Ausstellung für ein Schülerpraktikum (Bitte Bescheinigung der Schule vorlegen.)

kostenenfrei

Zahlungsmöglichkeiten

  • EC-Karte
  • Bar

Bitte beachten Sie, dass im Fachdienst Gesundheit Gebühren nur noch mit EC- oder Kreditkarte beglichen werden können. Einzahlung von Bargeld ist nur über die Kassenautomaten im Fachdienst bürgerservice oder Fachdienst Feuerwehr möglich.

Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Beilschmidt

Gesundheitsaufseherin

Team Hygiene und Umweltmedizin

E-Mail: beilscha@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3200

Fax: 0049 3641 49-3127

Raum: 00_09

Frau Höfer

Hygienefachkraft

Team Hygiene und Umweltmedizin

E-Mail: hoefera@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3205

Fax: 0049 3641 49-3127

Raum: 00_09

Frau Stets

Gesundheitsaufseherin

Team Hygiene und Umweltmedizin

E-Mail: stetsa@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3201

Fax: 0049 3641 49-3127

Raum: 00_12

Standort

Team Hygiene und Umweltmedizin

Lutherplatz 3
07743 Jena
Deutschland