Betriebserlaubnis ersetzen - zulassungsfreie Kfz
Zulassungsfreie, aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge nehmen nicht am Zulassungsverfahren teil.
Details
Begutachtung des Fahrzeuges wird bescheinigt
Die Betriebserlaubnis ist ein Dokument, in dem der Hersteller die Übereinstimmung zu einem genehmigten Typ oder ein amtlich anerkannter Sachverständiger die Begutachtung des Fahrzeuges bescheinigt.
Die Zulassungsbehörde stellt keine neue Betriebserlaubnis aus. Dazu müssen Sie sich an den Hersteller des Fahrzeuges wenden oder wenn dies nicht erfolgreich ist, bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis erstellen lassen.
Im Falle einer Ersatzausstellung der Betriebserlaubnis durch den amtlich anerkannten Sachverständigen erteilt die Zulassungsbehörde die Betriebserlaubnis auf dem Dokument.
Fahrzeuge mit EG-Betriebserlaubnis, nachgewiesen durch die COC-Bescheinigung, benötigen keine nationale Betriebserlaubnis. Bei Verlust dieses Dokumentes wenden Sie sich bitte an den Händler/Hersteller.
Unterlagen
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I - Nachweis über die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens
- Vordruck der Ersatzbetriebserlaubnis, ausgestellt durch der Hersteller oder dem amtlich anerkannten Sachverständigen - auf diesem Vordruck erteilt die Zulassungsbehörde formell die Betriebserlaubnis
- Versicherung an Eides statt
- Protokoll der letzten Hauptuntersuchung - sofern die die erstmalige Frist zur Untersuchung fällig war
- allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads)
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
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September | 14.09. und 28.09.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Oktober | 12.10. und 26.10.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
November | 09.11. und 16.11.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dezember 2024 | 07.12. und 21.12.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Januar 2025 | 04.01. und 18.01.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Februar | 01.02., 15.02. und 22.02.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
März | 01.03. und 15.03.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Hinweis
Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der bürgerservice geschlossen.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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Erteilung der Betriebserlaubnis auf dem Ersatzdokument | 10,20 € |
Abnahme der Versicherung an Eides statt | 30,70 € |
Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 0,30 € pro verwendetes Klebesiegel.
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Mitarbeiter/-innen |
Team bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |