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Elterninformationen

Wer für sein Kind Leistungen der Grundsicherung wie Sozialhilfe, Bürgergeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag empfängt, kann auch bestimmte Leistungen des Bildungs- & Teilhabepaketes erhalten:

Der Fachdienst Gesundheit führt die Einschulungsuntersuchung für alle Schulanfänger/-innen mit Hauptwohnsitz in Jena durch. Diese Untersuchung wird von Ärzten des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes durchgeführt und dient der Einschätzung der körperlichen, seelischen und geistigen Entwicklung Ihres Kindes. Im Ergebnis der Untersuchung wird der Kinder- und Jugendärztliche Dienst Empfehlungen, die für einen erfolgreichen Schulbesuch des Kindes wichtig sind, formulieren und mit den Eltern besprechen.

Schulhort (Primarstufe)

In der Stadt Jena hat jedes Schulkind der Grundschule und der Klassen 1-4 der Thüringer Gemeinschaftsschule die Möglichkeit einen Schulhort zu besuchen. Der Schulhort ist Teil der Schule und liegt in Verantwortung der Schulleitung. Im Hort finden Bildungsangebote und Freizeitaktivtäten statt. Hortkinder werden auch in den Ferien und an unterrichtsfreien Tagen betreut. Der Antrag auf Hortbetreuung erfolgt mit der Schulanmeldung. Die Hortgebühren werden im Fachdienst Bürgerdienste berechnet. Die Gebühren sind abhängig vom Einkommen der Eltern und weiteren Faktoren.

Ganztagsschulen (Sekundarstufe)

Ganztagsschulen sind Schulen, an denen an mindestens drei Tagen in der Woche ein Angebot von täglich mindestens sieben Zeitstunden inklusive Mittagessen vorhanden ist. Dabei werden meist Unterricht und Freizeitphasen verbunden. Durch einen im Gegensatz zu Halbtagsschulen veränderten Tagesablauf mit längeren Pausen und Arbeitsgemeinschaften findet der Unterricht zum Teil auch am Nachmittag statt. Vielfältige Arbeitsgemeinschaften wie Sport, Musik, Kunst oder technische Werkstätten werden durch die Schule und durch Kooperationspartner angeboten. Alle Jenaer Schulen bieten den Schülerinnen und Schülern ein warmes Mittagessen. Die Angebote im Ganztag stehen unter Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung. Dabei wird unterschieden zwischen:

Offene Ganztagsschule

Die Nutzung der Ganztagsbetreuung ist freiwillig und geschieht durch Anmeldung für ein Schuljahr oder Schulhalbjahr.

Teilgebundene Ganztagsschule

Mindestens ein Teil der Schülerinnen und Schüler ist zum Nachmittagsunterricht verpflichtet. Oft haben frühere offene Ganztagsschulen den Status von teilweise gebundenen Ganztagsschulen angenommen und befinden sich derzeit in einer organisatorischen Übergangsphase mit dem Ziel der voll gebundenen Ganztagsschule.

Gebundene Ganztagsschule

Der Nachmittagsunterricht ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend.

In der Stadt Jena trägt die schulische Bildung den Gedanken der Inklusion, verstanden als Anspruch auf vollumfängliche gesellschaftliche Teilhabe jedes Einzelnen mit seinen spezifischen Voraussetzungen.

Ziel ist es, optimale Lernbedingen für jeden einzelnen Schüler - unabhängig von seinen individuellen Voraussetzungen - abzusichern. Dazu leisten sowohl inklusive Schulkonzepte der Einzelschulen als auch das Förderzentrum wichtige Beiträge. 

Schülerbeförderung ist die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg. In der Stadt Jena gibt es die Möglichkeit die Schülerbeförderungsleistungen (gemäß §4 ThürSchFG) bzw. ergänzende freiwillige Leistungen für besondere Herausforderungen (gemäß Stadtratsbeschlüsse) zu beantragen. In der Regel erfolgen Schülerbeförderungsleistungen mit Bereitstellung einer Chipkarte für die öffentlichen Verkehrsmittel in Jena.

Mittagspausenversorgung

In der Stadt Jena besteht an allen staatlichen allgemeinbildenden Schulen ein warmes Mittagessenangebot. Die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für die Verpflegung in Schulen bieten hierbei eine wissenschaftlich abgesicherte, praxistaugliche und ausgewogene Orientierung.

EU-Schulprogramm - Komponente Schulobst und -gemüse

In der Stadt Jena nehmen im Schuljahr 2024/2025 insgesamt 3.783 Schüler aus 18 Grund- und Gemeinschaftsschulen teil. Zweck der Förderung ist der Verzehr von Obst und Gemüse durch Schulkinder, um den Anteil dieser Erzeugnisse an der Ernährung von Kindern in der Phase, in der ihre Essgewohnheiten geprägt werden, nachhaltig zu erhöhen.

EU-Schulprogramm - Komponente Schulmilch

Ziel ist es, durch ein regelmäßiges Angebot in Thüringer Bildungseinrichtungen den Verzehr und die Akzeptanz von Milch bei Kindern nachhaltig zu erhöhen. Mit einer kostenlosen Extra-Portion Milch soll den Kindern gesunde Ernährung schmackhaft gemacht werden. Darüber hinaus sollen Kinder im Rahmen begleitender pädagogischer Maßnahmen für gesunde Ernährung und nachhaltige Lebensmittel sensibilisiert werden.

Die Jenaer Schullandschaft ist stetig im Wandel. Die Stadt Jena organisiert deshalb alle zwei Jahre, jeweils im ungeraden Kalenderjahr, eine Schulmesse. Die nächste Messe findet am 18.01.2025 im Volkshaus Jena statt. Auf der Messe können sich die Besucherinnen und Besucher über die verschiedenen Schularten und die unterschiedlichen Konzepte der Jenaer Schulen informieren und mit Lehrenden und Schulleitungen ins Gespräch kommen.

Einschulung

Alle Schulanfänger mit Hauptwohnsitz in Jena erhalten ca. vier Wochen vor der Schulanmeldung (im Mai des Vorjahres der Einschulung) das erforderliche Schulanmeldeformular per Post nach Hause gesandt.

Übergang Klasse 4/5

Alle Jenaer Viertklässler erhalten ca. vier Wochen vor der Schulanmeldewoche an den weiterführenden Schulen (im März des jeweiligen Übertrittjahres) ein Schulanmeldeformular per Post nach Hause gesandt.

Zuzug eines schulpflichtigen Kindes

Die Schulanmeldung hat gemäß der gewünschten Schulart an der, ihrer Wohnung nächstgelegenen, staatlichen Schule zu erfolgen.

Gastschulverhältnisse

Schüler aus dem Umland benötigen für die Anmeldung an einer Jenaer Grundschule / einem Jener Förderzentrum das formular "Gastschulantrag ABS". Schüler aus dem Umland benötigen für die Anmeldung an einer Jenaer Gemeinschaftsschule / Gesamtschule / einem Jenaer Gymnasium das formular "Interessenbekundung". Die Abgabe des formulars muss in der Schule erfolgen.

Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) kann individuelle Ausbildungsförderung gewährt werden. Das trifft zu, wenn Auszubildenden die für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.