Stadtratswahl
Der Jenaer Stadtrat hat 46 Mitglieder und wird im Rhythmus von 5 Jahren gewählt. Der Wahltermin wird durch die Thüringer Landesregierung festgelegt. Die nächste Wahl findet voraussichtlich im Frühjahr 2029 statt. Diese Seite wird nach Bekanntgabe des Wahltermins aktualisiert.
Details
Die Wahlvorschläge für die Wahl am 26.05.2024 wurden im Amtsblatt 18/24 der Stadt Jena (PDF) veröffentlicht. Einen Muster-Stimmzettel finden Sie unter downloads.
Der Stadtrat wird nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt; jeder Wähler hat drei Stimmen. Das Wahlgebiet ist die Stadt Jena.
Wahlberechtigung
Jeder Deutsche und Angehörige eines anderen EU-Staates, der am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat (Geburtstag 26.05.2008 und vorher) und seit mindestens drei Monaten in Jena seinen Hauptwohnsitz hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde, darf wählen. Er oder sie wird von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhält bis spätestens 05.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung zugesandt.
Wählbarkeit
Wählbar für das Amt eines Stadtratsmitgliedes sind Wahlberechtigte, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet (Geburtstag 26.05.2006 und vorher) und seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz in Jena haben.
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können von Parteien und Wählergruppen ab Bekanntmachung der Wahl (spätestens drei Monate vor Wahltermin) eingereicht werden.
Wahlbenachrichtigung
Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, erhält Ende April, spätestens bis zum 05.05.2024 (21. Tag vor der Wahl) per Post eine amtliche Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigung erfüllt zwei Funktionen:
- Sie dient zusammen mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass als Nachweis der Wahlberechtigung, wenn Sie am Wahlsonntag in Ihren Wahlraum wählen gehen. Das Schreiben ist also mitzunehmen. Ihr Wahlraum ist im Wahlbenachrichtigungsschreiben genannt.
- Falls Sie Ihren Wahlraum am Wahlsonntag nicht aufsuchen, können Sie mit den Daten aus dem Wahlbenachrichtigungsschreiben Briefwahl, vorzugsweise online, beantragen.
Antragswege für Briefwahlunterlagen
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ab dem 14.04.2024 (42. Tag vor der Wahl) können Briefwahlunterlagen beantragt werden
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die Beantragung über die Online-Maske oder per formloser E-Mail muss spätestens am Mittwoch vor dem Wahltermin erfolgen, da die Unterlagen sonst vermutlich nicht mehr rechtzeitig bei Ihnen ankommen.
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Empfohlener Antragsweg: Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen
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schriftlicher Antrag / persönliche Vorsprache / Bevollmächtigung: Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens finden Sie ein Antragsformular für Briefwahlunterlagen. Dieses Formular nutzen Sie bitte, wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen per Post (rechtzeitig absenden!), per Fax oder durch persönliche Vorsprache beantragen wollen oder wenn Sie eine dritte Person beauftragen wollen, Ihre Briefwahlunterlagen abzuholen.
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die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen einschließlich der Option, sofort zu wählen, ist ab 06.05.2024 im Briefwahlbüro im Fachdienst Bürgerdienste, Engelplatz möglich.
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Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr in der Wahlzentrale abgeholt werden. Dazu sprechen Sie bitte im Bürgerservice, Engelplatz, 07743 Jena vor.
Ablauf/Fristen
- Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge zur Wahl des Stadtrates endet am 12.04.2024 (44. Tag vor der Wahl) um 18:00 Uhr.
- Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden ab dem 14.04.2024 (42. Tag vor der Wahl) versendet und müssen bis zum 05.05.2024 beim Wähler eingegangen sein.
- Die Möglichkeit zur Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen beginnt am 28.04.2024 und endet am Mittwoch vor dem Wahltermin.
- Das Briefwahlbüro im Fachdienst Bürgerdienste ist von Montag, 06.05.2024, bis Freitag vor dem Wahltermin, 18.00 Uhr geöffnet.
- Der Wahlbrief muss bis zum Wahltag um 18:00 Uhr wieder bei der Wahlbehörde der Stadt Jena eingetroffen sein (per Post oder über Fristenbriefkasten der Stadt oder Abgabe in der Wahlzentrale).
Unterlagen
Informationen zur Einreichung von Wahlvorschlägen finden Sie unter Links und downloads.
Die Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberinnen und Bewerber sowie der Wahlberechtigung der Unterzeichner des Wahlvorschlags muss nicht von Seiten der Parteien und Wahlvorschlagträger eingeholt werden. Nach Einreichung des Wahlvorschlags wird dies intern geprüft. Es wird empfohlen, Wahlvorschläge von mehr als 10 Wahlberechtigten (ThürKWG § 14 Abs. 1) unterzeichnen zu lassen, um im Bedarfsfall auf eine Reserve zurückgreifen zu können.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 09:00 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 09:00 – 13:00 Uhr |
Rechtsgrundlagen
- Thüringer Kommunalwahlgesetz
- Thüringer Kommunalwahlordnung
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Wahlhelfermanagement |
Wahlbehörde |
E-Mail: wahlhelfende@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4455 Fax: 0049 3641 49-2020 |
Herr Matthias Bettenhäuser | Wahlleiter Wahlbehörde |
E-Mail: wahlen@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2005 Fax: 0049 3641 49-2020 |
Frau Diana Kölbel | stellvertretende Wahlleiterin Wahlbehörde |
E-Mail: wahlen@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2120 Fax: 0049 3641 49-2114 |