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Fliegende Bauten

Fliegende Bauten gemäß § 75 Thüringer Bauordnung (ThürBO), insbesondere Veranstaltungszelte, Tribünen, Fahrgeschäfte, Zelte u. ä., die i. d. R. nur kurzzeitig an wechselnden Standorten aufgestellt werden, bedürfen keiner Baugenehmigung, aber einer Gebrauchsabnahme am Aufstellungsort soweit sie nicht nach § 60 ThürBO freigestellt.

Die Aufstellung von Fliegenden Bauten ist dem Fachdienst Bauordnung formlos, aber schriftlich, anzuzeigen. Die erforderlichen Gebrauchsabnahmen sind rechtzeitig, unter Vorlage des Zeltbuches oder der Ausführungsgenehmigung anzumelden und abzustimmen.

  • formlose Anzeige
  • Prüfbuch (Zeltbuch)
  • Ausführungsgenehmigung
Tag Zeiten
Montag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Hinweise

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Leistungen Gebühr
Gebrauchsabnahme, Thüringer Baugebührenverordnung Tarifstelle 4.3 25 - 1.000 €

 

  • § 75 Abs. 7 Thüringer Bauordnung (ThürBO)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Jeannette Bächstädt

Sekretärin

Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz

E-Mail: bauordnung@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-5051

Fax: 0049 3641 49-5055

Raum: 01_31

Standort

Team Projektprüfung Bezirk I und Team Projektprüfung Bezirk II

Am Anger 26
07743 Jena
Deutschland