Kurzzeitkennzeichen beantragen
Kurzzeitkennzeichen dienen zur Kennzeichnung von Fahrzeugen außerhalb des Zulassungsverfahrens und können für Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden.
Details
Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen ohne Beschränkungen können zugeteilt werden, wenn:
- das Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis besitzt,
- eine gültige Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung nachgewiesen wird und
- der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz in Jena hat oder das zu überführende Fahrzeug im Zulassungsbezirk Jena steht.
Nutzung der Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen werden auf Bedarf zur einmaligen, fahrzeuggebundenen Verwendung für folgende Zwecke ausgegeben:
- Probefahrten
- Überführungsfahrten
Kurzzeitkennzeichen können grundsätzlich nicht für bereits zugelassene Fahrzeuge zugeteilt werden. Einzige Ausnahme besteht bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen. Hier kann das Kurzzeitkennzeichen außerhalb des Saisonzeitraums zum Beispiel für Fahrten zur Werkstatt oder zur Verbringung an einen anderen Abstellort genutzt werden.
Kurzzeitkennzeichen gelten nur innerhalb Deutschlands
Kurzzeitkennzeichen gelten grundsätzlich nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Kurzzeitkennzeichen werden lediglich vereinzelt in anderen Ländern der Europäischen Union (EU) anerkannt. Daher empfehlen wir für Überführungsfahrten ins Ausland ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen. Wir können Ihnen nicht sagen, in welchen EU-Ländern ein Kurzzeitkennzeichen momentan anerkannt wird. Bitte informieren Sie sich gegebenfalls im Vorfeld bei der entsprechenden Botschaft, ob mit deutschen Kurzzeitkennzeichen das Fahrzeug im betreffenden Land bewegt werden darf.
Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Betriebserlaubnis
Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsprüfung (SP)
Für Fahrzeuge ohne gültige HU oder SP dürfen nur Fahrten zu einer Untersuchungsstelle in Jena oder in einen angrenzenden Bezirk und zurück zum Standort durchgeführt werden. Wird dem Fahrzeug keine Mängelfreiheit bescheinigt, dürfen abweichend auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur festgestellter Mängel in einer geeigneten Einrichtung in Jena oder einen angrenzenden Bezirk und zurück zum Standort durchgeführt werden.
Das gilt nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher oder verkehrsgefährdend eingestuft wurden. Diese dürfen nicht mehr aus eigener Kraft bewegt werden.
Fahrzeuge ohne gültige Betriebserlaubnis (BE)
Mit Fahrzeugen ohne gültige BE dürfen nur folgende Fahrten durchgeführt werden:
- Fahrten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen BE stehen
- Fahrten im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeuges zuständig ist, oder in einen angrenzenden Bezirk und zurück zum Standort
Die Zulassungsbehörde hat die vorstehend genannten Beschränkungen im Fahrzeugschein zu vermerken.
Zulassungszeitraum
Der Zulassungszeitraum beginnt immer am Tag der Ausgabe des Kennzeichen und endet an dem im gelben Feld angebenen Tag. Kurzzeitkennzeichen sind auf maximal 6 Tage beschränkt. Nach Ablaufdatum dürfen damit versehene Fahrzeuge nicht mehr auf öffentlichen Straßen und Plätze genutzt oder geparkt werden.
Unterlagen
- allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) zugelassen für Kurzzeitkennzeichen
- Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II) im Original oder als Kopie
- Nachweis über die gültige Haupt- bzw. ggf. Sicherheitsprüfung (HU/SP) im Original oder als Kopie
- Nachweis über den Fahrzeugstandort (z. B. Kaufvertrag, Rechnung)
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
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September | 14.09. und 28.09.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Oktober | 12.10. und 26.10.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
November | 09.11. und 16.11.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dezember 2024 | 07.12. und 21.12.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Januar 2025 | 04.01. und 18.01.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Februar | 01.02., 15.02. und 22.02.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
März | 01.03. und 15.03.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Hinweis
Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der bürgerservice geschlossen.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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Zuteilung Kurzzeitkennzeichen | 13,10 € |
Kosten für die Prägung der Kennzeichen |
Rechtsgrundlagen
- § 16a FZV (Definition)
- Anlage 4 Abschnitt 6 zur FZV (Ausgestaltung der Kennzeichen)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Mitarbeiter/-innen |
Team bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |