Vergnügungssteuer
Der örtlichen Vergnügungssteuer unterliegen bestimmte in der Stadt Jena veranstaltete Vergnügungen. Die speziellen Regelungen sind der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Jena zu entnehmen.
Details
Der Vergnügungssteuer unterliegen folgende in der Stadt Jena veranstaltete Vergnügungen:
- die entgeltliche Nutzung von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsapparaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen i. S. des § 33i der Gewerbeordnung sowie an anderen Aufstellungsorten, wie Gaststätten, Vereinsräumen, Kantinen, Beherbergungsbetrieben etc., die der Öffentlichkeit zugänglich sind;
- das Ausspielen von Geld- oder Sachwerten in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen;
- das Bereitstellen von Filmkabinen oder Schauapparaten zur Vorführung von Sex- und Pornofilmen;
- Sex- und Erotikmessen
Ablauf / Fristen
Die Inbetriebnahme und Änderung der Anzahl der aufgestellten Filmkabinen, Schauapparate (formlos) sowie steuerpflichtigen Spielapparate ist dem Team Gemeindesteuern innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen.
Aufsteller von Spielapparaten mit Gewinnmöglichkeit haben bis zum 15. Tage nach Ablauf jedes Kalenderquartals eine Steuererklärung auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen und die selbst berechnete Vergnügungssteuer zu begleichen.
Die Abrechnung von durchgeführten Veranstaltungen hat jeweils schriftlich (formlos) bis zum 10. Kalendertag des Folgemonats unter Mitteilung der in der Satzung geforderten Angaben zu zu erfolgen.
Unterlagen
- Erstanmeldung/Änderungsmitteilung für Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsapparate (Downloads)
- Vergnügungssteuererklärung/-anmeldung für Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit (Downloads)
- Anlagebogen zur Steuererklärung (Downloads)
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:30 - 11:30 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr |
Freitag | geschlossen |
Weitere termine nach Vereinbarung.
Gebühren / Steuern
Leistungen | Gebühren |
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Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit (Geldspielapparate) | 18 % der elekronisch gezählten Bruttokasse |
Unterhaltungsapparate aufgestellt in Spielhalle | 46 € je Kalendermonat |
Unterhaltungsapparate aufgestellt an sonst. Ort | 20 € je Kalendermonat |
Spielapparate mit jugendgefährdenden Darstellungen | 510 € je Kalendermonat |
Personalcomputer mit Multimediaausstattung | 15 € je Kalendermonat |
Personalcomputer ohne Multimediaausstattung | 10 € je Kalendermonat |
Filmkabinen / Schauapparate | 35 € je Kalendermonat |
Veranstaltung von Sex- und Erotikmessen | 150 € je Tag |
Veranstaltungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Jena | 10 % des Spielumsatzes |
Rechtsgrundlagen
- Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer (PDF) (Ortsrecht) -> Downloads
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Heike Henze | Teamleiterin Team Gemeindesteuern |
E-Mail: gemeindesteuern@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3020 Fax: 0049 3641 49-3044 |