Fehlende Beschilderung:
Nach Querung der Zufahrtsstraße zu Feuerwehr und Berufsschule erfolgt keine weitere Kennzeichnung des Gehweges durch Zeichen 240.
Formal gesehen ist damit das Befahren der Rudolstädter Straße die einzig legale Möglichkeit zur Weiterfahrt stadteinwärts.
Kommentare