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Abweichung von Bau- und Planungsvorschriften

Wenn materielle Bau- und Planungsvorschriften nicht eingehalten werden können, sind hierzu Abweichungen innerhalb der Verfahren zu beantragen. Bei ansonsten verfahrensfreien Bauvorhaben ist dann ein förmliches Antragsverfahren als "isolierte Abweichung" zu beantragen.

Soweit die im § 63 Thüringer Bauordnung (ThürBO) genannten verfahrensfreien Bauvorhaben nicht gänzlich unter Einhaltung der geltenden Bau- und Planungsvorschriften verwirklicht werden können, muss für die Abweichungen von den Vorschriften ein Antrag gemäß § 73 ThürBO mit Begründung eingereicht werden.

Beispiel

Eine Garage nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 b ThürBO, die den notwendigen Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche (3,00 m) gemäß § 2 Abs. 1 ThürGarVO nicht einhält. Als Begründung könnte hier angeführt werden:

  • wenig genutzte Nebenstraße,
  • Einbau funkbedientes Garagentor.

Soweit von nachbarschützenden Vorschriften abgewichen werden soll, ist auch eine Beteiligung benachbarter Personen gemäß § 76 ThürBO vorgeschrieben.

  • Abweichungsantrag
  • Neben dem Abweichungsantrag mit Begründung sind regelmäßig weitere Bauvorlagen in Anlehnung an das Baugenehmigungsverfahren zur Beurteilung erforderlich.
Tag Zeiten
Montag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Hinweise

Um vorherige terminvereinbarung wird gebeten.

Leistungen Gebühr
je Abweichungen vom Bauordnungsrecht, Tarifstelle 5.1    50,00 € bis 5.000,00 €
je Ausnahme vom Bauplanungsrecht, Tarifstelle 5.2   35,00 € bis 1.000,00 €
je Befreiung vom Bauplanungsrecht, Tarifstelle 5.1 50,00 € bis 5.000,00 €

 

  • Thüringer Bauordnung (ThürBO), § 73
  • Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO), Tarifstelle 5.1 und 5.2     
Name Funktion/Bereich Kontakt
Jeannette Bächstädt

Sekretärin

Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz

E-Mail: bauordnung@jena.de

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