Fahrerlaubnis - Ersterteilung
Die Fahrerlaubnis wird zum ersten Mal erteilt. Spätere Erweiterungen der Fahrerlaubnis bauen darauf auf.
Bevor der Führerschein nach bestandener Prüfung ausgehändigt werden kann, muss bereits mit Beginn der Fahrschule die Fahrerlaubnis bei uns beantragt werden. Wir prüfen die Eignung, beauftragen die Bundesdruckerei mit der Herstellung des Führerscheins, erteilen den Prüfauftrag und lassen den Fahrschüler zur Prüfung zu.
Details
Voraussetzungen
Sie haben in Jena Ihren Hauptwohnsitz. Sie besitzen das notwendige Mindestalter bzw. erreichen es in einer zeitlichen Nähe zur Prüfung.
Antragstellung
Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich, da der Kartenführerschein Ihre Unterschrift enthält, die bereits bei Antragstellung geleistet werden muss. Ein Antragsformular muss durch Sie nicht ausgefüllt werden. Es wird durch uns erstellt und von Ihnen lediglich unterschrieben.
Gesonderte Antragstellung
Bitte beachten Sie die gesonderten Informationen zu Anträgen auf:
- Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) und den
- Moped-Führerschein mit 15 (AM15).
Online beantragen
Sie können die erstmalige Erteilung der Fahrerlaubnis auch bei der Fahrerlaubnisbehörde online beantragen.
Für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung Ihres Antrages ist es von Vorteil, bei der Antragstellung Ihre E-Mail Adresse und Telefonnummer auf dem Antragsformular anzugeben. So können wir den Informationsweg verkürzen.
Ablauf/Fristen
- Der Antrag sollte frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Eine Zulassung zur theoretischen Prüfung kann frühestens 3 Monate und zur praktischen Prüfung frühestens 1 Monat vor erreichen des Mindestalters erfolgen.
- Nach abgeschlossener Prüfung Ihrer Unterlagen erteilen wir den Prüfauftrag an die Prüforganisation. Ihre Fahrschule wird durch die Prüforganisation verständigt und kann Sie dann zur Prüfung anmelden. Die Bearbeitungszeit für ihren Antrag beträgt ca. 4 Wochen.
- Nach bestandener praktischer Prüfung wird Ihnen vom Prüfer ein vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung ausgehändigt.
- Die Prüforganisation übermittelt uns, dass Sie die Prüfung bestanden haben. Danach geben wir Ihren Führerschein bei der Bundesdruckerei in Berlin in Auftrag. Der Führerschein wird Ihnen im Direktversand durch die Post zugestellt (Die Kosten für den Versand sind nicht vermeidbar).
Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweis
- Lichtbild: Bitte bringen Sie ein Lichtbild mit, das nicht älter als drei Monate ist und den Vorschriften der Biometrie entspricht. Das Bild muss 3,5 x 4,5 cm groß sein. Wie das Bild beschaffen sein muss, erfahren Sie auf den Seiten der Bundesdruckerei (siehe Links)
- Bestätigung der Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben
- Nachweis über ausreichendes Sehvermögen: Bescheinigung eines Augenoptikers oder Augenarztes
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des § 19 FeV
- Anträge für minderjährige Personen können nur mit Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Elternteile (einschließlich Kopien Personalausweis oder Reisepass zum Unterschriftenvergleich) gestellt werden. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsnachweis bei alleiniger Sorge oder bei unverheirateten Eltern zwingend notwendig (Urteil des Familiengerichts, Negativbescheinigung oder Sorgerechtsbescheinigung des Jugendamtes).
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Dokumente können Sie während der Öffnungszeiten des bürgerservice am Empfang im Erdgeschoss abholen (ohne Termin).
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.
Terminzeiten
Tag |
Zeit |
Montag | nach Vereinbarung |
Dienstag | 08:40 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | nach Vereinbarung |
Donnerstag | 08:40 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:40 – 13:00 Uhr |
Hinweis
Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist die Fahrerlaubnisbehörde geschlossen.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
---|---|
Bearbeitungsgebühr | 45,70 € |
Direktversand (nicht fakultativ) |
5,10 € |
In der Gebühr sind die Kosten für einen Führerschein enthalten. Falls Sie mehrere Klassen beantragen, kann es notwendig werden, dass Sie bis zum Ablegen der letzten Prüfung mehrere vorläufige Nachweise zur Fahrberechtigung oder Führerscheine der jeweiligen Klassen, die Sie erreicht haben, benötigen. Dafür würden weitere Gebühren anfallen.
Rechtsgrundlagen
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Mitarbeiter/-innen Fahrerlaubnisbehörde |
Team Fahrerlaubnisbehörde |
E-Mail: feb@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3830 Fax: 0049 3641 49-3827 |