Praktikum
Das Praktikum bietet Ihnen die Gelegenheit, für einen begrenzten Zeitraum in einem Unternehmen zu arbeiten und so praktische Erfahrungen in einem möglichen Beruf zu sammeln. Mitunter dient es auch der beruflichen Weiterbildung oder ist praktischer Bestandteil eines Studiums.
Ein Praktikum ist kein vollwertiges Arbeitsverhältnis. Das Unternehmen vermittelt Praktikanten neue Kenntnisse zum Berufsfeld, dem Arbeitsalltag und den Abläufen im Betrieb.
Handelt es sich generell um ein Pflichtpraktikum während der Schulzeit oder des Studiums, wird für gewöhnlich kein Gehalt gezahlt. Wird das Praktikum freiwillig in einem Zeitraum absolviert, der länger als 3 Monate andauert, besteht in der Regel Anspruch auf den Mindestlohn.
Abhängig von den konkreten Praktikumsumständen und Vereinbarungen werden Sozialversicherungsbeiträge gezahlt.
Auch wenn Sie aus dem Ausland kommen, können Sie ein Praktikum in Deutschland absolvieren. Praktika gelten grundsätzlich als Erwerbstätigkeit, weshalb dieselben Bestimmungen für Einreise und Aufenthalt gelten wie für alle anderen Arbeitsverhältnisse auch.
Nur unter bestimmten Bedingungen gilt ein Praktikum, das weniger als 3 von 12 Monaten dauert, nicht als Erwerbstätigkeit. Sie können sich beim Auswärtigen Amt darüber informieren, für welche Praktika diese Einschränkungen gelten.