Totenscheine - Einsichtnahme, Auskunftserteilung
Totenscheine und Sektionsscheine von Verstorbenen, deren letzter Wohnsitz Jena gewesen ist, werden vom Fachdienst Gesundheit archiviert. Auf Antrag können hieraus Auskünfte erteilt und Einsicht gewährt werden.
Details
Hinweise für Angehörige
An nahestehende Angehörige, wie Ehegatten, Kinder oder Eltern von Verstorbenen kann der Fachdienst Gesundheit Auskünfte zur Todesursache aus Totenscheinen und evtl. vorliegenden Autopsieberichten erteilen, sofern ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.
Grundsätzlich werden die Auskünfte schriftlich erteilt, in Einzelfällen kann ein persönliches Auskünftsersuchen bei der Amtsärztin beantragt werden.
Die Ausgabe von Kopien der Totenscheine und/oder Autopsieberichte erfolgt ausschließlich zur Klärung versicherungsrechtlicher Fragen (Nachweis erforderlich).
Hinweise für Forschungsvorhaben
Werden Daten aus Totenscheinen für ein wissenschaftliches Forschungsvorhaben benötigt, so ist die Aushändigung von Kopien nur in anonymisierter oder pseudonymisierter Form möglich.
Sind Sie für die Auswertung der Daten darauf angewiesen, Rückschlüsse auf den einzelnen Sterbefall zu ziehen, so muss durch das Thüringer Gesundheitsministerium ein öffentliches Interesse an Ihrem Forschungsvorhaben festgestellt werden. Dafür muss der Thüringer Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit einbezogen werden. Stellen Sie dafür vorab einen Antrag beim:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 550
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Unterlagen
Angehörigenanfragen
- Personalausweis
- Nachweis der Verwandtschaftsbeziehung (Ehe-, Geburtsurkunde)
- bei versicherungsrelevanten Ansprüchen: schriftlicher Nachweis über das Interesse der Versicherung am Totenschein
Forschungsvorhaben
- Bestätigung der oberen Gesundheitsbehörde über die Feststellung des öffentlichen Interesses am Forschungsvorhaben sowie der datenschutzrechtlichen Unbedenklichkeit der Datenübermittlung
Öffnungszeiten
Aktuell können im Fachdienst Gesundheit wieder Begutachtungen durchgeführt werden. Hierfür vereinbaren Sie bitte einen termin bei uns über den unten stehenden Ansprechpartner.
Gebühren
Leistung | Gebühr |
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Erteilung einer persönlichen Auskunft aus Toten- und Sektionsscheinen durch die Amtsärztin, je Schein | 10,00 Euro |
Die Gebührenerhebung erfolgt auf der Grundlage des Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVwKostG) i. V. m. den jeweiligen Verwaltungskostenordnungen.
Bitte beachten Sie, dass Einzahlungen im Fachdienst Gesundheit ausschließlich mit EC- oder Kreditkarte möglich sind.
Rechtsgrundlagen
- § 15 Abs. 4 Thüringer Bestattungsgesetz
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Herr Pietsch | Sachbearbeiter Team Amtsärztlicher Dienst |
E-Mail: pietscha@jena.de Telefon: 0049 364149-3137 Fax: 0049 364149-3127 Raum: 01_05 |