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Spielhalle / gewerbliches Glücksspiel

Wenn Sie eine Spielhalle in Jena betreiben wollen, benötigen Sie dafür eine Spielhallenerlaubnis, eine Geeignetheitsbestätigung und in der Regel auch eine Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten.

Falls Sie in Jena Geldspielgeräte aufstellen wollen, ohne eine Spielhalle zu betreiben, benötigen Sie dafür nur eine Aufstellererlaubnis sowie die Geeignetheitsbestätigung.

  • Antragsformulare -> Formulare
Tag Zeiten
Montag 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 11:30 Uhr

Hinweis

Wir bitten dringend um eine Terminabsprache! Nur so können wir die Anwesenheit des Mitarbeiters oder eines Stellvertreters gewährleisten. Wenden Sie sich hierfür telefonisch oder per E-Mail an die angegebenen Ansprechpartner.

Leistungen Gebühren
Gewerbe-Anmeldung 25 €
Spielhallenerlaubnis 1.500 bis 10.000 €, größenabhängig
Geeignetheitsbestätigung 50 €
Auszug Gewerbezentralregister 13 €
führungszeugnis 13 €
ggf. Aufstellererlaubnis 650 €

Die Zahlung ist in bar oder mit EC-Karte möglich.

Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Kammacher

Sachbearbeiterin Gewerbeangelegenheiten

Handelsgeschäfte, Reisegewerbe, Reisebüros, Gaststätten, Beherbergung, Spielhallen, Veranstaltungsservice, Promotion, Werbung

Team Gewerbe

E-Mail: gewerbe@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-2162

Raum: 01.01_07

Standort

Team Gewerbe (GAZ)

Am Anger 28
07743 Jena
Deutschland