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FAQ
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Beschriftete Zettel mit Aufgaben des Jugendparlamentes liegen auf einem Tisch
©Jugendparlament Jena

FAQ

Hier sind die am häufigsten gestellten Fragen zum Jugendparlament zusammengestellt. Sollten weitere Fragen auftreten, kannst du dich gerne an uns wenden.

Wie viele Abgeordnete darf meine schule entsenden?

Regeln

Für die Anzahl der Mitglieder die eine schule in das Jugendparlament entsenden darf gelten folgende Regeln:

  • für je 200 Schüler einer schule darf ein Abgeordneter ins Jugendparlament entsendet werden
  • es zählt jeder Schüler einer schule, egal ob Wahlberechtigt oder nicht
  • die Anzahl der Schüler wird immer auf volle 200er gerundet
  • jede schule darf dabei aber immer mindestens zwei Abgeordnete entsenden

Beispiele

1. Eine schule mit 600 Schülern

Es dürfen 3 Abgeordnete entsendet werden.

2. Eine schule mit 521 Schülern

Die Anzahl der Schüler wird auf 600 gerundet und somit dürfen 3 Abgeordnete entsendet werden.

3. Eine schule mit 432 Schülern

Die Anzahl der Schüler wird auf 400 gerundet und somit dürfen 2 Abgeordnete entsendet werden.

3. Eine schule mit 232 Schülern

Die Anzahl der Schüler wird auf 200 gerundet und somit dürfte ein Abgeordenter nach der Anzahl der Schüler entsendet werden. Da jede schule aber mindestens zwei Abgeordnete entsenden darf, darf auch diese schule 2 Abgeordnete entsenden.

3. Eine schule mit 620 Schülern  (davon 200 im Grundschulteil und 420 im weiterführenden Teil)

Da alle Schüler der schule gezählt werden ist entscheident, dass insgesamt 620 Schüler auf diese schule gehen. Diese Anzahl wird dann wiederrum auf 600 gerundet und die schule darf somit 3 Abgeordnete entsenden.

Ab wann darf ich wählen und wann darf ich gewählt werden?

Wahlberechtigt ist jeder Schüler, der zum Zeitpunkt der Wahl sich mindestens in der 5. Klasse befindet.

Gewählt werden darf man, wenn man sich im folgenden Schuljahr wenigstens in der 8. Klasse befindet.

Darf ich auch wenn ich kein Abgeordneter meiner schule bin zu Sitzungen des Jugendparlamentes kommen?

Ganz klar: Ja!

Jeder ist bei den Sitzungen des Jugendparlamentes herzlich willkommen und kann sich die Sitzungen ansehen.