Bildungs- & Teilhabepaket für Wohngeld- & Sozialhilfeempfänger
Wer für sein Kind entweder Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag empfängt, kann auch bestimmte Leistungen des Bildungs- & Teilhabepaketes erhalten.
Empfänger von Bürgergeld informieren sich bitte bei Ihrem zuständigen Leistungsbetreuer im Jobcenter Jenarbeit.
Die Beantragung muss immer im laufenden Bewilligungszeitraum - aber natürlich so bald als möglich - erfolgen.
Details
Leistungen können beantragt werden für:
Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Wird eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung, in kitas oder bei Tagesmüttern bzw. –vätern angeboten, kann ein kostenfreies Mittagessen gewährt werden.
Schulbedarf
Schülerinnen/Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, erhalten 2 x im Schuljahr (zum 01.08. und 01.02. eines Schuljahres) eine pauschale Geldleistung für die Ausstattung mit Schulmaterialien.
Eintägige Ausflüge der Schule/Kindertagesstätte bzw. mehrtägige Klassenfahrten
Für eintägige Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung bzw. für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen können die Kosten übernommen werden.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten monatlich einen pauschalen Geldbetrag für die Teilnahme am Vereinsleben oder den Besuch von Kultur- bzw. gemeinschaftlich organisierter Freizeitangebote.
Lernförderung
Bestätigt die Schule die Notwendigkeit, kann eine angemessene, ergänzende (zusätzlich zur Förderung in der Bildungseinrichtung) Lernförderung gewährt werden.
Schülerbeförderung
Fallen Kosten für Fahrten an, die gesetzlich als Schülerbeförderung (Klassestufe 1-4 mind. 2 km / ab Klassestufe 5 mind. 3 km Schulweg) definiert und nicht anderweitig abgedeckt (z. B. durch die Schulverwaltung Jena, entsprechender Antrag im Schulsekretariat erhältich) sind, können diese übernommen werden.
Hinweis:
Unsere hier zur Verfügung gestellten Anträge (zu finden rechts unter „Downloads“) sind online ausfüllbar.
Ablauf/Fristen
Wann muss der Antrag erneuert werden?
Bitte schauen Sie auf Ihren Bewilligungsbescheid der Wohngeldbehörde oder der Familienkasse. Immer wenn Sie dort einen Folgeantrag stellen, müssen Sie auch die entsprechenden Anträge (zu finden rechts unter „Downloads“) bei uns neu einreichen.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
---|---|
Montag bis Mittwoch |
08:00 – 16:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 – 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 13:00 Uhr |
Hinweis
Für persönliche Beratungsgespräche im Gebäude, Stadtrodaer Straße 1, ist im Vorfeld eine Terminvereinbarung mit dem / der persönlichen Ansprechpartner*in notwendig. Die Termine werden nach Dringlichkeit und unter Beachtung der Reduzierung des Kundenkontaktes gewährt.
Klärung von Anliegen per E-Mail, Post oder Fax
Gleichermaßen wird empfohlen, Anliegen durch Nutzung von Telefon, E-Mail, Post oder Fax zu klären. Dieses Vorgehen hat sich in vielen Fällen gut bewährt und bleibt aktuell unser bevorzugter Kontaktweg.
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Frau Dumont | Sachbearbeiterin Bildungs- und Teilhabepaket Buchstabenbereich: Wohngeld + Kinderzuschlag - Empfänger: O - Z , AsylbLG / Sozialhilfe (HLU) - Empfänger: A - Z; Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen |
E-Mail: but@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4612 Fax: 0049 3641 49-4604 Raum: A 2023 |
Herr Müller | Sachbearbeiter Bildungs- und Teilhabepaket Buchstabenbereich: Wohngeld und Kinderzuschlag - Empfänger: A - N Team Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen |
E-Mail: but@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4274 Fax: 0049 3641 49-4604 Raum: A2025 |