Artenschutz - Anzeige geschützter Arten
Viele Tier- und Pflanzenarten sind durch eine zunehmende Zerstörung ihres Lebensraumes oder durch menschliche Zugriffe in ihrem Bestand gefährdet. Um diese Arten zu schützen, wurden rechtliche Regelungen erlassen, die beim Handel, bei der Haltung und Zucht zu beachten sind.
Details
Für die Anzeige Ihrer Tiere verwenden Sie bitte das Formular Tierbestandsanzeige, welches Ihnen auf dieser Seite als Download zur Verfügung steht. Sie finden darüber hinaus Hinweisblätter zu ausgewählten geschützten Tierarten.
Wenn Sie unsicher sind, ob es sich bei einem Tier um eine besonders geschützte Art handelt und zu welcher Schutzkategorie es gehört, wenden Sie sich bitte an die untere Naturschutzbehörde. Der Schutzstatus lässt sich auch über das Informationssystem WISIA des Bundesamtes für Naturschutz ermitteln.
Unterlagen
Mit dem Formular Tierbestandsanzeige sind für jedes Tier die Dokumente in Kopie einzureichen, die zum Besitz berechtigen.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Um vorherige terminvereinbarung wird gebeten.
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EG) Nr. 338/97 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels einschließlich Änderung durch Verordnung (EG) Nr. 2017/160
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Herr Adler | Sachbearbeiter Artenschutz Team Naturschutz |
E-Mail: steffen.adler@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5261 Fax: 0049 3641 49-5255 |