Anerkennung
Durch die Anerkennung wird Ihre ausländische Hochschul- oder Berufsqualifikation einer deutschen rechtlich gleichgestellt. Für bestimmte Berufe ist sie zwingend notwendig, für andere kann sie hilfreich sein.
Reglementierte und nicht reglementierte Berufe
Reglementierte Berufe sind Tätigkeiten, die rechtlich geschützt sind. Um darin in Deutschland zu arbeiten, brauchen Sie eine ganz bestimmte Qualifikation und – unabhängig von Ihrem Herkunftsland – immer die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Das trifft zum Beispiel auf viele Berufe aus den Bereichen Gesundheit, Rechtswesen, Lehramt an staatlichen Schulen sowie Ingenieurwesen zu. Eine Reglementierung gibt es auch für bestimmte Meister im Handwerk, die einen Betrieb führen. Ob Ihr Beruf reglementiert ist, erfahren Sie im Anerkennungs-Finder auf dem Portal Anerkennung in Deutschland.
Als EU-Bürger:innen benötigen Sie nicht zwingend eine Anerkennung Ihrer Qualifikation. Die Anerkennung kann aber hilfreich sein, etwa bei der Bewerbung oder bei Gehaltsverhandlungen. Der Anerkennungsbescheid hilft Unternehmen, Ihre ausländischen Qualifikationen auf einen Blick einzuschätzen.
Drittstaaten
Drittstaat im Sinne des deutschen Aufenthaltsrechts sind Staaten außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz. Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, ist die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation oder die Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses meist Voraussetzung für die Erteilung eines Visums. Dafür stellt die Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen Informationen bereit.
Sie haben einen ausländischen Berufs- oder Hochschulabschluss? Sie möchten Ihren Abschluss einschätzen oder anerkennen lassen und wieder in Ihrem Beruf arbeiten? Bei allen Fragen rund um das Thema Anerkennung stehen Ihnen die Anerkennungsberatungsstellen in Thüringen zur Verfügung.