#6282-2021

Beschreibung des Mangels

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich schreibe hier stellvertretend für die Anwohner der Schlendorfer Straße im Hausbergviertel, expl. für die xxx

Am 23.07.2021 wurde der Neubau des Bürgersteigs in unserer Straße beendet. Ein Ergebnis, was sich sehen lassen kann.
Vorher war der Bürgersteig durch das ständige überfahren stark beschädigt worden.

Durch die geringe Fahrbahnbreite von nur 4,05 m kommt es zu der Situation, dass durch parkende Fahrzeuge die Restfahrbahn von ca. 2,00 m nicht ausreicht, um die Fahrbahn ohne eventuelles Überfahren des Bürgersteiges nutzen zu können.
Der Bürgersteig nimmt z.T. auch Strommasten auf!

Bei Ordnungsamt und KSJ/Müllabfuhr ist das Problem des verkehrswidrigen Parkens schon länger bekannt, jedoch haben auch Kontrollen an dem Zustand nichts geändert.
Weiterhin besteht durch das Zuparken keine Durchfahrtmöglichkeit für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge.

In dieses Zusammenhang möchten wir auf ein aufgestelltes Verkehrszeichen „Parkverbot“ am Ende der Schlendorfer Straße/Anfang „Am Gänseberg“ verweisen.
Bitte teilen Sie uns mit, in welchem Zusammenhang und auf wessen Veranlassung dieses Verkehrsschild errichtet wurde.
Das Zeichen steht mittig der Kurve, sehr ungünstig und schlecht einsehbar.
Die Straße „Am Gänseberg“ weißt jedoch außerdem eine größere Durchfahrtbreite als die Schlendorfer Straße auf !

Unsere Bitte wäre, zu prüfen, ob das bestehende Verkehrszeichen -eingeschränktes Halteverbot-286- zu versetzen wäre an den Beginn des Grundstückes Schlendorfer Straße 6, Anfang „Schlendorfer Oberweg“.

Im Anhang haben wir zu Erläuterung einige Fotos der jetzigen Situation mitgesendet.

Wir bitten Sie eindringlich um Ihre Hilfe und hoffen, dass durch eine verkehrsplanerische Entscheidung erneuter Schaden abgewendet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

XXX

Für die Anwohner

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straßenschild
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.928611130631, 11.586091350764

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben uns die Thematik vor Ort angesehen. Im geschilderten Bereich (Schlendorfer Straße sowie Am Gänseberg) besteht ein gesetztliches Parkverbot (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO - enge Stelle). Somit hat das Zeichen 286 StVO (eingeschränktes Parkverbot) dort keine Bewandnis und wird entfernt. Es muss in beiden Straßenzügen durch das Ordnungsamt kontrolliert werden. FD Mobilität

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #6384-2021, die neue ID ist: #6282-2021.

Kommentare

Wozu genau braucht es denn bei der Örtlichkeit (Foto) mit der Restbreite ein Verkehrszeichen, dass das Parken explizit verbietet?
Das Parkverbot ergibt sich doch bereits aus §12 StVO. Wenn die Restfahrbahnbreite zu gering ist (< 3,05m), dann darf da nicht geparkt werden.
Das ist ungefähr so, als wenn sie hinter dem Ortseingangsschild noch Hinweistafeln mit "hier aber bitte wirklich nur 50 fahren" aufstellen.

Aber die Situation zeigt mal wieder, dass die Überwachung des ruhenden Verkehrs in Jena ein Trauerspiel ist. Feigenblatt-Aktionen und stets die gleiche Reaktion von "Außendienst wird informiert..." und "im Rahmen der Kapazitäten".
Am Ende pappt ein gelber Zettel mit Verwarngeld von 15,- hinterm Scheibenwischer. Effekt: 0.

Klartext

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.