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Meldepflicht

In Deutschland gibt es eine allgemeine Meldepflicht. Jede Person mit Wohnsitz in Deutschland muss diesen innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Damit verbunden ist die Pflicht, jede Änderung des Wohnortes innerhalb einer Frist anzugeben. Ein Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit.

Wer aus einer Wohnung in Deutschland ins Ausland zieht, muss sich bei der örtlich zuständigen Meldebehörde abmelden. Die örtlich zuständige Meldebehörde in der Stadt Jena ist der bürgerservice. Vereinbaren Sie vorab online einen Anmeldetermin.

Informieren Sie sich auch zur Anmeldung einer Krankenversicherung sowie zur eventuellen Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs.

Verkehr

Die Stadt Jena ist in allen Bereichen gut vernetzt. Wer als Einwohner oder Besucher in Jena unterwegs ist, kommt dank komfortabler Verkehrswege und Streckennetze immer rasch, bequem und unkompliziert ans Ziel.