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Europawahl / Wahl des Europäischen Parlaments

Das Europäische Parlament wird alle 5 Jahre gewählt. Die Stadt Jena bildet den Wahlkreis 53 Jena Stadt. Die Festlegung des Wahltages erfolgt durch die Bundesregierung. Die nächse Wahl wird voraussichtlich im Frühjahr 2029 stattfinden. Diese Internetseite wird nach Festlegung des Wahltermins aktualisiert.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die am Wahltag:

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben (geboren am 09.06.2008 oder früher)
  • seit mindestens 09.03.2024 in der Bundesrepublik Deutschland oder in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung inne haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (z. B. durch Richterspruch).
  • Wahlberechtigt sind auch die nach § 12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Deutschen, sog. Auslandsdeutsche.

Wahlberechtigt sind grundsätzlich auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die am Wahltag:

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben (geboren am 09.06.2008 oder früher)
  • seit mindestens 09.03.2024 in der Bundesrepublik Deutschland oder in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung inne haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (z. B. durch Richterspruch).

Das Wahlrecht darf nur einmal und persönlich ausgeübt werden. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind. (§ 6 Abs. 4 EuWG)

Wählerverzeichnis

Eintragung von Amts wegen

Sie können Ihr Wahlrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Alle Wahlberechtigten, die am 28.04.2024 (42. Tag vor der Wahl) mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnsitz in Jena gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Jena eingetragen und erhalten bis spätestens 19.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer sich erst nach dem 28.04.2024 in Jena anmeldet, wird nicht automatisch nachgetragen, sondern kann sich noch bis 19.05.2024 auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Stadt Jena eintragen lassen. Ohne diesen Antrag kann das Wahlrecht nur am bisherigen Wohnort, z. B. durch Briefwahl, ausgeübt werden. Ebenfalls bis 19.05.2024 können sich nicht-deutsche wahlberechtigte Unionsbürger in Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Eintragung auf Antrag

1. Deutsche im Ausland

Für Deutsche mit dauerhaftem Aufenthalt im Ausland und keinem Wohnsitz in Deutschland gilt: Sie müssen bis zum 21. Tag vor der Wahl (19.05.2024) bei der Gemeindebehörde der letzten – gemeldeten - Hauptwohnung in Deutschland einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Weitere Informationen sowie die Antragsformulare einschließlich Merkblätter finden Sie auf der Seite des Bundeswahlleiters.

2. Unionsbürger

Nicht-deutsche Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger) mit Wohnsitz in Jena können bei der Europawahl entscheiden, ob sie in Jena nach deutschem Wahlrecht oder in ihrem Heimatstaat die dortigen Abgeordneten wählen.

Wenn sie in Jena wählen wollen, müssen sie bis zum 21. Tag vor der Wahl (19.05.2024) einen Antrag beim Fachdienst Bürgerdienste stellen, wenn Sie bei der letzten Europawahl NICHT in einem Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen waren.

Waren sie bei der letzten Europawahl in einem Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen und möchten bei der Europawahl 2024 aber wieder in Ihrem Heimatstaat wählen, so ist ebenfalls ein Antrag beim Fachdienst Bürgerdienste notwendig.

Wenn Sie keinen Antrag stellen, erfolgt Ihre Eintragung so wie bei der letzten Europawahl.

Weitere Informationen sowie die Antragsformulare einschließlich Merkblätter finden Sie auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin.

Wahlbenachrichtigung

Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, erhält Anfang Mai, spätestens bis zum 19.05.2024 (21. Tag vor der Wahl) per Post eine amtliche Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigung erfüllt zwei Funktionen:

  • Sie dient zusammen mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass als Nachweis der Wahlberechtigung, wenn Sie am Wahlsonntag in Ihren Wahlraum wählen gehen. Das Schreiben ist also mitzunehmen. Ihr Wahlraum ist im Wahlbenachrichtigungsschreiben genannt.
  • Falls Sie Ihren Wahlraum am Wahlsonntag nicht aufsuchen, können Sie mit den Daten aus dem Wahlbenachrichtigungsschreiben Briefwahl, vorzugsweise online, beantragen.

Antragswege für Briefwahlunterlagen

  • ab dem 28.04.2024 (42. Tag vor der Wahl) können Briefwahlunterlagen beantragt werden
  • die Beantragung über die Online-Maske oder per formloser E-Mail muss spätestens am Mittwoch vor dem Wahltermin erfolgen, da die Unterlagen sonst vermutlich nicht mehr rechtzeitig bei Ihnen ankommen.
  • Empfohlener Antragsweg: Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen
  • schriftlicher Antrag / persönliche Vorsprache / Bevollmächtigung: Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens finden Sie ein Antragsformular für Briefwahlunterlagen. Dieses Formular nutzen Sie bitte, wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen per Post (rechtzeitig absenden!), per Fax oder durch persönliche Vorsprache beantragen wollen oder wenn Sie eine dritte Person beauftragen wollen, Ihre Briefwahlunterlagen abzuholen.
  • die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen einschließlich der Option, sofort zu wählen, ist ab 06.05.2024 im Briefwahlbüro im Fachdienst Bürgerdienste, Engelplatz möglich.
  • Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr in der Wahlzentrale abgeholt werden. Dazu sprechen Sie bitte im bürgerservice, Engelplatz, 07743 Jena vor.
  • Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden ab dem 28.4.2024 versendet und müssen bis zum 19.5.2024 dem Wähler zugegangen sein.
  • Die Möglichkeit zur Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen beginnt am 28.4.2024 und endet am Mittwoch vor dem Wahltermin.
  • Das Briefwahlbüro im Fachdienst Bürgerdienste ist von Monatag, 6.5.24, bis Freitag vor dem Wahltermin, 18.00 Uhr geöffnet.
  • Der Wahlbrief muss bis zum Wahltag um 18:00 Uhr wieder bei der Wahlbehörde der Stadt Jena eingetroffen sein (per Post oder über Fristenbriefkasten der Stadt oder Abgabe in der Wahlzentrale).
Tag Zeiten
Montag 09:00 – 13:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 18:00 Uhr
Freitag 09:00 – 13:00 Uhr
  • Europawahlgesetz
  • Europawahlordnung
Name Funktion/Bereich Kontakt
Wahlhelfermanagement

Wahlbehörde

E-Mail: wahlhelfende@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4455

Fax: 0049 3641 49-2020

Herr Matthias Bettenhäuser

Wahlleiter

Wahlbehörde

E-Mail: wahlen@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-2005

Fax: 0049 3641 49-2020

Frau Diana Kölbel

stellvertretende Wahlleiterin

Wahlbehörde

E-Mail: wahlen@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-2120

Fax: 0049 3641 49-2114