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Bebauungsplan B-Wj 19 "Wohnbebauung Am Loh"
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Bebauungsplan B-Wj 19 "Wohnbebauung Am Loh"

Angesichts des großen Bedarfs an Wohnraum für verschiedene Bevölkerungsgruppen ist es notwendig, weitere Wohnbauflächen auszuweisen, um die Wohnungsmarktsituation zu entspannen.

Das Areal zwischen den Straßen „Am Loh“ und „Vor den Fuchslöchern“ hat die topografischen, stadträumlichen und infrastrukturellen Voraussetzungen für die Entwicklung einer städtebaulich und wirtschaftlich sinnvollen Wohnbaufläche.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Für die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer kleinteiligen und kompakten Wohnbebauung in offener Bauweise;
  • Festsetzung von geneigten Dächern als oberer Gebäudeabschluss in Anlehnung an den Siedlungshauscharakter der näheren Umgebung;
  • Herstellung der verkehrlichen und medienseitigen Erschließung über die Straßen „Am Loh“ und „Vor den Fuchslöchern“;
  • Sicherung einer gebietsbezogenen Regenrückhaltung zur Entlastung der anliegenden Kanalisation und des Gemdenbachs;
  • weitgehender Erhalt des nördlich im Geltungsbereich befindlichen Baumbestands;
  • Ausweisung notwendiger Ausgleichsmaßnahmen.

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage Nr. 21/0857-BV - Beschluss des Stadtrates vom 19.05.2021 - "Einleitungsbeschluss B-Wj 19 "Wohnbebauung Am Loh“"

Aktueller Bearbeitungsstand

Der Einleitungsbeschluss wurde vom Stadtrat am 19.05.2021 gefasst, damit konnte die Erarbeitung des Vorentwurfs beginnen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange (TöB´s) gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 08.09. - 11.10.2022. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 35/22 [PDF].

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Stellungnahmen werden gesichtet und hinsichtlich ihrer Relevanz für die Erarbeitung des Planentwurfs bewertet. Der Planentwurf ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls öffentlich auszulegen, dazu ist ein Beschluss des Stadtrates erforderlich. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird voraussichtlich im I. Quartal 2025 vorliegen.

Hinweis: Grundstücksinteressenten können sich auf der Projektseite der Kommunale Immobilien Jena (KIJ)  bereits jetzt informieren und registrieren.

Kosten soweit bezifferbar

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Betroffenes Gebiet

Wenigenjena

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Bauen / Wohnen
Mobilität / Verkehr
Stadtentwicklung / Stadtplanung
Umwelt / Energie

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Zuge des Planverfahrens gemäß Baugesetzbuch.

Informell: Nein.
Derzeit sind keine Gründe erkennbar, die eine über das formelle Verfahren gem. BauGB hinausgehende Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern.

Aktualisierungsdatum

14.08.2024

Versionsnummer

2.0

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