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Amtsärztliches Gutachten für die Familienkasse

Auf Verlangen der Familienkasse erstellt der Fachdienst Gesundheit Gutachten zu Anträgen auf Fortzahlung von Kindergeld, sofern eine medizinische Indikation vorliegt.

Die Familienkasse kann die Erstellung eines amtsärztlichen Gutachtens verlangen, wenn ein Antrag auf Fortzahlung des Kindergeldes über das vollendete 18. Lebensjahr hinaus gestellt und hierfür das Vorliegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung geltend gemacht wird. Der Fachdienst Gesundheit führt derartige Begutachtungen durch für Bürger, die Ihren Wohnsitz in Jena haben. Eine terminvereinbarung ist hierfür erforderlich.

Hinweise zum Datenschutz

Informationen nach Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten finden Sie unter Downloads.

  • Personalausweis
  • Auftrag der Familienkasse
  • haus- oder fachärztliche Befunde

Aktuell können im Fachdienst Gesundheit wieder Begutachtungen durchgeführt werden. Hierfür vereinbaren Sie bitte einen termin bei uns über den unten stehenden Ansprechpartner.

Leistung Gebühr
Untersuchung, inkl. Gutachtenerstellung 20,00 Euro

Die Gebührenerhebung erfolgt auf der Grundlage des Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVwKostG) i. V. m. den jeweiligen Verwaltungskostenordnungen.

Bitte beachten Sie, dass Einzahlungen im Fachdienst Gesundheit ausschließlich mit EC- oder Kreditkarte möglich sind.

  • § 32 Abs. 4 Ziff. 3 Einkommensteuergesetz
Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Schramm

Sekretärin

Fachdienst Gesundheit

E-Mail: gesundheitsamt@jena.de

Telefon: 0049 364149-3136

Fax: 0049 364149-3127

Raum: 01_04

Standort

Team Amtsärztlicher Dienst

Lutherplatz 3
07743 Jena
Deutschland

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