Gewerbliches / industrielles Abwasser - Einleitung
Die Einleitung gewerblicher / industrieller Abwässer in ein Gewässer (Direkteinleitung) bzw. in eine öffentliche Abwasseranlage (Indirekteinleitung) aus Herkunftsbereichen der Abwasserverordnung (AbwV) bedarf der Erlaubnis bzw. der Genehmigung durch die untere Wasserbehörde.
Details
Für die Einleitung von Abwasser aus den Herkunftsbereichen des
- Anhanges 49 der AbwV - "Mineralölhaltiges Abwasser"
- Anhanges 50 der AbwV - "Zahnbehandlung" (Amalgamabscheider)
- Anhanges 52 der AbwV - "Chemischreinigung"
- Anhanges 53 der AbwV - "Fotografische Prozesse"
- sowie aus baurechtlich zugelassenen Abwasseranlagen
in die öffentliche Kanalisation kann der Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Anzeige bei der Wasserbehörde ersetzt werden.
Unterlagen
Für die Beantragung der Einleitung in ein Gewässer oder in die öffentliche Kanalisation nutzen Sie bitte die auf dieser Seite bereitgestellten Downloads und füllen die zutreffenden Felder aus.
Das ausgefüllte Download ist mit folgenden Angaben und Unterlagen bei der unteren Wasserbehörde in doppelter Ausfertigung einzureichen:
- Art, Zweck und Umfang des Vorhabens
- Art, Herkunft, Menge und stoffliche Belastung des Abwassers in l/s, m3/h, m3/d, m3/a), bei Chargenbetrieb zusätzlich die maximale Menge einer Charge und das Einleitungsregime mit Mengenangaben
- Zuordnung des Abwassers zu einem Anhang der Abwasserverordnung und Nachweis der Einhaltung der Punkte B, C (bei Einleitung in ein Gewässer), D, E und F des Anhanges bzw. Begründung des Nichtzutreffens bestimmter Anforderungen
- Roh- und Hilfsstoffe sowie sonstige Stoffen, die in der Produktion verwendet oder erzeugt werden
- Ort des Abwasseranfalls, Zusammenführung von Abwasserströmen, Darstellung als Fließschema
- Abwasseranlage und -behandlung sowie Gründe für die wahl des Behandlungsverfahrens und der Betriebsweisen
- Eigenkontrolle der Abwassereinleitung und -anlagen gemäß ThürAbwEKVO
- Kanalisation und Sonderbauwerke (Pumpwerke, Schächte usw.)
- bei Einleitung in ein Gewässer: Einleitstelle und bauliche Ausführung des Einleitbauwerks
- Angabe, ob und wenn ja, welchem Bereich der 4. BImSchV das Vorhaben zuzuordnen ist
Planunterlagen
- Übersichtslageplan, M 1 : 25 000 oder 1 : 10 000
- Detaillageplan
- Auszug aus der Flurkarte / Liegenschaftskarte
- Entwässerungsplan
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Rechtsgrundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Thüringer Wassergesetz (ThürWG)
- Abwasserverordnung (AbwV)
- Thüringer Indirekteinleiterverordnung (ThürIndEVO)
- Thüringer Abwassereigenkontrollverordnung (ThürAbwEKVO)
- Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImschV)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Herr Pöhlmann | Sachbearbeiter gewerbliches Abwasser Team Gewässer / Boden / Abfall |
E-Mail: christian.poehlmann@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5285 |