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Fahrzeugschein / ZB I ersetzen

Bei Verlust dieses Dokumentes müssen Sie grundsätzlich eine Versicherung an Eides statt abgeben (§ 5 StVG). Diese Erklärung kann nur persönlich gegenüber dem Aufnehmenden abgegeben werden (§ 27 ThürVwVfG).

Die Abgabe der Versicherung an Eides statt ist gebührenpflichtig.

Hinweis Eidesstattliche Versicherung

Bitte beachten Sie, dass die Zulassungsbehörde eine Eidesstattliche Versicherung grundsätzlich nur von demjenigen abnehmen darf, der für den Verlust verantwortlich ist bzw. das Dokument zuletzt in seinem Besitz hatte und Angaben zum Verlust machen kann (z. B. Geschädigter im Falle eines Diebstahls)!

Weicht der Verursacher vom Halter des Fahrzeuges ab, ist zusätzlich eine Vollmacht für die Abgabe der Versicherung an Eides statt notwendig.

  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II - Dieses Dokument ist als Nachweis der Verfügungsberechtigung vorzulegen. Befindet sich die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der finanzierenden Bank, verzichten wir auf die Vorlage, wenn wir die schriftliche Bestätigung und das Einverständnis der Bank zur Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I erhalten. Der Fahrzeugbrief dagegen muss immer vorgelegt werden, da er im Rahmen der Bearbeitung durch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt wird.
  • Versicherung an Eides statt
  • Protokoll der letzten Hauptuntersuchung
  • allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads)

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr

 

Samstage im Monat Tage Zeiten
September 14.09. und 28.09.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 12.10. und 26.10.2024 09:00 - 13:00 Uhr
November 09.11. und 16.11.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 2024 07.12. und 21.12.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Januar 2025 04.01. und 18.01.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Februar 01.02., 15.02. und 22.02.2025 09:00 - 13:00 Uhr
März 01.03. und 15.03.2025 09:00 - 13:00 Uhr

Hinweis

Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der bürgerservice geschlossen.

Leistungen Gebühr
Ersatzausstellung nach Verlust Fahrzeugschein (inkl. Umstellung auf neue Dokumente ZB I / ZB II) 14,50 €
Ersatzausstellung nach Verlust Zulassungsbescheinigung Teil I 11,40 €
Wenn im Rahmen einer Sicherungsübereignung die Aufbewahrung und Übersendung des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung Teil II notwendig sind, zusätzlich 15,30 €
Abnahme der Versicherung an Eides statt 30,70 €

Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 0,30 € je verwendetem Klebesiegel.

Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

Team bürgerservice

E-Mail: buergerservice@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3800

Fax: 03641 49-3827

Standort

Team bürgerservice

Engelplatz 1
07743 Jena
Deutschland

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